Wiedereingliederung nach Krankheit: Stufenplan, Hamburger Modell & Ablauf
Stufenweise Wiedereingliederung verständlich erklärt: Rechtsgrundlage (§74 SGB V, §44 SGB IX), Ablauf, Stufenplan, Gehalt & Krankengeld, Abgrenzung zum BEM – und wie Arbeitgeber lange Ausfälle durch Prävention vermeiden.
TL;DR
Die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell") führt langzeiterkrankte Beschäftigte schrittweise zurück in den Arbeitsalltag – die Arbeitsunfähigkeit bleibt während der Maßnahme bestehen















