🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen
Kostenlos · Kein Login · Sofortiges Ergebnis

GB Psych Pflicht-Checker: Bin ich zur psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?

Beantworten Sie 7 Fragen – in 2 Minuten wissen Sie genau, wo Sie stehen und welche Maßnahmen erforderlich sind.

KostenlosKein Login nötigSofortiges ErgebnisKonkrete Rechtsgrundlagen

7 Fragen · ca. 2 Minuten · komplett kostenlos

Was ist der GB Psych Pflicht-Checker?

Der GB Psych Pflicht-Checker ist ein kostenloses, interaktives Werkzeug für Arbeitgeber in Deutschland. Er führt Sie durch die wesentlichen rechtlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und zeigt Ihnen in wenigen Minuten, ob Sie vollständig konform sind, wo es Lücken gibt oder ob dringender Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis enthält konkrete Rechtsgrundlagen und nächste Schritte.

Seit 2013 sind psychische Belastungen nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG ausdrücklich vorgeschrieben. Trotzdem zeigen Erhebungen, dass mehr als 60 % der Unternehmen in Deutschland noch keine rechtskonforme psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben. Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß drohen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist gesetzlich zur psychischen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?
Jeder Arbeitgeber, der in Deutschland mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist nach §5 ArbSchG zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dies schließt die Beurteilung psychischer Belastungen (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) ausdrücklich ein. Ausnahmen nach Betriebsgröße oder Branche gibt es nicht.
Welche Bußgelder drohen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?
Nach §25 ArbSchG können Bußgelder von bis zu 30.000 € pro einzelnem Verstoß verhängt werden. Zusätzlich können Aufsichtsbehörden Anordnungen erlassen, die sofort umzusetzen sind. Bei wiederholten Verstößen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden?
Das Gesetz schreibt kein festes Intervall vor, aber §3 ArbSchG fordert die Aktualisierung der Beurteilung. In der Praxis werden alle 2 Jahre empfohlen, sowie eine sofortige Überprüfung nach wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, Umstrukturierungen oder Personalveränderungen.
Was bedeutet "psychische Belastungen" im Sinne von §5 ArbSchG?
Psychische Belastungen umfassen alle Einflüsse aus der Arbeit, die auf den psychischen Zustand der Beschäftigten wirken. Dazu zählen Arbeitsvolumen und Zeitdruck, Schichtarbeit, emotionale Anforderungen, Handlungsspielraum, soziale Beziehungen und die physische Arbeitsumgebung. Die GDA-Leitlinien beschreiben sechs Gestaltungsbereiche, die abgedeckt sein müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterbefragung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse arbeitsbedingter Risiken auf Arbeitsplatzebene – sie untersucht Bedingungen, keine Individuen. Eine Mitarbeiterbefragung kann eine Methode zur Datenerhebung sein, aber die Gefährdungsbeurteilung umfasst auch die Ableitung von Maßnahmen und die Dokumentation der Ergebnisse. SafeMind verbindet beides in einem rechtssicheren Prozess.

Bereit, Ihr Unternehmen rechtssicher zu machen?

SafeMind führt Sie durch den gesamten Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung – von der anonymen Mitarbeiterbefragung bis zum rechtssicheren PDF-Bericht.

Jetzt psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen