GB Psych steht für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - seit 2013 Pflicht für jeden Arbeitgeber nach §5 ArbSchG. Was der Begriff bedeutet, wie die GB Psych abläuft, welche Pflichten und Fristen gelten und was bei Nichtdurchführung droht: hier kompakt erklärt.
Ab 2026 müssen Behörden 5 % aller Betriebe jährlich prüfen (§ 21 ArbSchG) – Verzehnfachung. Schwerpunkt: psychische Gefährdungsbeurteilung.
Die Abkürzung und ihre Bedeutung im Arbeitsschutz.
GB = Gefährdungsbeurteilung
Psych = Psychische Belastung
Die GB Psych ist die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – gesetzlich vorgeschrieben nach ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6.
Gefährdungsbeurteilung Psyche
Kurzform
Vollständiger Begriff
Häufigste Variante
Klarstellung: ALLE Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet!
§5 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen der Arbeit zu beurteilen – einschließlich psychischer Belastungen.
Vollständige Gesetzestexte ansehen →Fazit: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen – ohne Ausnahme!
Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen
seit dem 1. Januar 2026, ab dem die Länder nach § 21 Abs. 1a ArbSchG jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe zu besichtigen haben
Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung löst für sich genommen kein Bußgeld aus. Die Behörde ordnet zunächst nach § 22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach § 25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des § 25 mit bis zu 5.000 €. Wer eine solche Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, macht sich nach § 26 ArbSchG strafbar.
Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.
Für die Aufsichtsbehörden gab es keine gesetzlich festgelegte Mindestquote an Besichtigungen. Wie viele Betriebe geprüft wurden, richtete sich allein nach den Aufsichtsprogrammen der Länder.
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder haben ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Das ist eine Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb: Die Behörden wählen nach Risiko und Aufsichtsprogramm aus.
7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung
Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche
Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren
Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken
Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen
Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte
Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung
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