GB Psych steht für "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" – eine Pflicht für jeden Arbeitgeber seit 2013. Hier erfahren Sie alles: Definition, Pflichten, Ablauf und Software-Lösungen.
Die Abkürzung und ihre Bedeutung im Arbeitsschutz.
GB = Gefährdungsbeurteilung
Psych = Psychische Belastung
Die GB Psych ist die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – gesetzlich vorgeschrieben nach ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6.
Gefährdungsbeurteilung Psyche
Kurzform
Vollständiger Begriff
Häufigste Variante
Klarstellung: ALLE Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet!
§5 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen der Arbeit zu beurteilen – einschließlich psychischer Belastungen.
Vollständige Gesetzestexte ansehen →Fazit: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen – ohne Ausnahme!
Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen
Bis zur Verschärfung der Kontrollen
Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen nach Arbeitsschutzgesetz §25
Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.
Bisher gab es keine gesetzlich festgelegte Prüfquote. Viele Unternehmen konnten sich jahrelang auf ihr Glück verlassen.
Ab 2026 wird die Mindestprüfquote eingeführt. Dann reicht Glück nicht mehr aus, da mindestens jedes 20. Unternehmen streng kontrolliert wird.
7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung
Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche
Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren
Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken
Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen
Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte
Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung
Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.
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