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Psychische Gefährdungsbeurteilung

GB Psych: Bedeutung, Pflicht & Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung

GB Psych steht für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - seit 2013 Pflicht für jeden Arbeitgeber nach §5 ArbSchG. Was der Begriff bedeutet, wie die GB Psych abläuft, welche Pflichten und Fristen gelten und was bei Nichtdurchführung droht: hier kompakt erklärt.

5%

Ab 2026 müssen Behörden 5 % aller Betriebe jährlich prüfen (§ 21 ArbSchG) – Verzehnfachung. Schwerpunkt: psychische Gefährdungsbeurteilung.

Wie die Behörden prüfen →

Was bedeutet GB Psych?

Die Abkürzung und ihre Bedeutung im Arbeitsschutz.

Die Abkürzung erklärt

GB = Gefährdungsbeurteilung
Psych = Psychische Belastung

Die GB Psych ist die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – gesetzlich vorgeschrieben nach ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6.

Synonyme & Varianten

  • 1
    GBU Psych

    Gefährdungsbeurteilung Psyche

  • 2
    Psychische GB

    Kurzform

  • 3
    Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

    Vollständiger Begriff

  • 4
    Psychische Gefährdungsbeurteilung

    Häufigste Variante

Rechtliche Verpflichtung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Klarstellung: ALLE Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet!

Gesetzliche Grundlage: §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§5 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefährdungen der Arbeit zu beurteilen – einschließlich psychischer Belastungen.

Vollständige Gesetzestexte ansehen →

Verpflichtend für alle Unternehmen:

  • Einzelunternehmen, Kleinstbetriebe, Start-ups
  • KMU
  • Mittelstand & Konzerne
  • Unternehmen mit und ohne Betriebsrat
  • Öffentliche Einrichtungen & Verwaltungen
  • Soziale Träger, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Kliniken
  • Handwerksbetriebe, Agenturen, IT-Firmen, etc.

Keine Ausnahmen bei:

  • Teilzeitkräften, Aushilfen, BA-Studenten, Azubis
  • Remote-/Homeoffice-Teams
  • Saisonarbeitern oder befristeten Verträgen
  • Kleinstbetrieben mit wenigen Mitarbeitern
  • Geringfügig Beschäftigten

Fazit: Jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen – ohne Ausnahme!

Rechtliche Konsequenzen

Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen

So lange sind Sie schon bußgeldgefährdet

0
Tage
0
Stunden
0
Minuten
0
Sekunden

seit Inkrafttreten der verschärften Kontrollen

Bis zu 30.000€ Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzbestimmungen nach Arbeitsschutzgesetz §25

Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.

Verschärfung ab 2026: Mindestbesichtigungsquote wird auf 5% festgesetzt

"Mich trifft's doch nicht"

Bisher gab es keine gesetzlich festgelegte Prüfquote. Viele Unternehmen konnten sich jahrelang auf ihr Glück verlassen.

Na sicher!

Ab 2026 wird die Mindestprüfquote eingeführt. Dann reicht Glück nicht mehr aus, da mindestens jedes 20. Unternehmen streng kontrolliert wird.

GDA Logo

Vorgehen nach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung

1

Festlegen von Tätigkeitsbereichen

Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche

2

Ermittlung

Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren

3

Beurteilung

Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken

4

Maßnahmen

Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen

5

Wirksamkeitskontrolle

Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen

6

Dokumentation

Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Schritte

7

Fortschreibung

Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung

Ihre Maßnahmen.
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Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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