Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend.
Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, und die Antwort ist eindeutig: Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 müssen Arbeitgeber psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und bewerten.
Die gesetzliche Grundlage
Die Pflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
„Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch [...] psychische Belastungen bei der Arbeit."
Diese Ergänzung des Gesetzes 2013 war eine Reaktion auf die stark zunehmenden psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt: Psychische Belastungen sind genauso ernst zu nehmen wie physische Gefahren.
Für wen gilt die Pflicht?
Die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung gilt für:
- Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße
- Alle Branchen – vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern
- Ab dem ersten Mitarbeiter – es gibt keine Untergrenzen
- Für alle Arbeitsplätze – Büro, Produktion, mobiles Arbeiten
Keine Ausnahmen
Anders als bei manchen anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt es bei der GB Psych keine Ausnahmen für Kleinbetriebe. Auch ein Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter muss die psychischen Belastungen beurteilen.
Lediglich die Dokumentationspflicht greift erst ab 10 Beschäftigten (§ 6 ArbSchG). Aber auch kleinere Betriebe sind gut beraten, ihre Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren – schon allein als Nachweis bei Kontrollen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Nichtdurchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung kann erhebliche Konsequenzen haben:
Bußgelder nach § 25 ArbSchG
- Bis zu 5.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten
- Bis zu 30.000 Euro bei beharrlichen Verstößen
- Bußgelder können pro Verstoß verhängt werden
Persönliche Haftung
Besonders kritisch: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die auf fehlende Gefährdungsbeurteilung zurückzuführen sind, droht der Geschäftsführung persönliche Haftung:
- Zivilrechtliche Haftung gegenüber betroffenen Mitarbeitern
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaften
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz (§ 26 ArbSchG)
Strafbarkeit bei Vorsatz
Wer vorsätzlich gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung verstößt und dabei das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, macht sich nach § 26 ArbSchG strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
GDA-Kontrollen 2026: Erhöhte Prüfintensität
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat für den Zeitraum 2024-2029 die psychische Belastung als Schwerpunktthema festgelegt.
Was das für Unternehmen bedeutet
- Mehr Kontrollen: Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften prüfen verstärkt
- Standardisierte Prüfverfahren: Einheitliche Checklisten für die Kontrolle der GB Psych
- Keine Kulanz mehr: Während früher oft nur ermahnt wurde, werden jetzt Bußgelder verhängt
Aktuelle Zahlen
Nach GDA-Erhebungen haben bisher nur etwa 50% der deutschen Unternehmen eine vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die andere Hälfte riskiert empfindliche Strafen.
Was wird bei Kontrollen geprüft?
Die Prüfer achten bei Kontrollen auf folgende Punkte:
1. Durchführung
- Wurde eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
- Wurden alle relevanten Tätigkeitsbereiche erfasst?
- Wurde eine anerkannte Methode verwendet?
2. Dokumentation
- Liegt eine schriftliche Dokumentation vor?
- Sind alle vorgeschriebenen Inhalte enthalten?
- Ist die Dokumentation aktuell?
3. Maßnahmen
- Wurden aus den Ergebnissen Maßnahmen abgeleitet?
- Wurden die Maßnahmen umgesetzt?
- Wurde die Wirksamkeit überprüft?
4. Beteiligung
- Wurde der Betriebsrat eingebunden (falls vorhanden)?
- Waren die Mitarbeiter informiert?
So erfüllen Sie Ihre Pflichten
Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen ist die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten machbar:
Schritt 1: Methode wählen
Wählen Sie eine anerkannte Methode wie standardisierte Fragebögen (z.B. COPSOQ), Interviews oder Workshops.
Schritt 2: Tätigkeitsbereiche definieren
Fassen Sie gleichartige Tätigkeiten zu Gruppen zusammen. Sie müssen nicht jeden einzelnen Arbeitsplatz separat betrachten.
Schritt 3: Belastungen erfassen
Führen Sie die Befragung oder Analyse durch. Mit digitalen Tools wie SafeMind geht das schnell und anonym.
Schritt 4: Dokumentieren
Halten Sie Ergebnisse, Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung schriftlich fest.
Schritt 5: Maßnahmen umsetzen
Entwickeln und implementieren Sie Verbesserungen für identifizierte Problemfelder.
Schritt 6: Regelmäßig aktualisieren
Wiederholen Sie die GB Psych bei wesentlichen Änderungen und mindestens alle 2-3 Jahre.
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Die verstärkten Kontrollen ab 2026 machen deutlich: Wer jetzt noch keine GB Psych durchgeführt hat, sollte nicht länger warten.
Mit SafeMind können Sie Ihre Pflichten schnell, effizient und rechtssicher erfüllen – und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter verbessern.



