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Kernthemen 10 min Lesezeit

Psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht: Das müssen Arbeitgeber wissen

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht? Ja! Gesetzliche Anforderungen nach § 5 ArbSchG, Bußgelder und wie Sie Ihre Pflichten erfüllen.

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Fachredaktion Arbeitsschutz

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

  • Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 für ALLE Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend
  • Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter – es gibt keine Ausnahmen nach Betriebsgröße
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000€ und persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • GDA-Kontrollen werden 2026 verstärkt – Unternehmen ohne GB Psych riskieren empfindliche Strafen
Gesetzliche Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend.

Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, und die Antwort ist eindeutig: Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 müssen Arbeitgeber psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und bewerten.

Die gesetzliche Grundlage

Die Pflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

„Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch [...] psychische Belastungen bei der Arbeit."

Diese Ergänzung des Gesetzes 2013 war eine Reaktion auf die stark zunehmenden psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt. Der Gesetzgeber hat damit klargestellt: Psychische Belastungen sind genauso ernst zu nehmen wie physische Gefahren.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung gilt für:

  • Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Alle Branchen – vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern
  • Ab dem ersten Mitarbeiter – es gibt keine Untergrenzen
  • Für alle Arbeitsplätze – Büro, Produktion, mobiles Arbeiten

Keine Ausnahmen

Anders als bei manchen anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt es bei der GB Psych keine Ausnahmen für Kleinbetriebe. Auch ein Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter muss die psychischen Belastungen beurteilen.

Lediglich die Dokumentationspflicht greift erst ab 10 Beschäftigten (§ 6 ArbSchG). Aber auch kleinere Betriebe sind gut beraten, ihre Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren – schon allein als Nachweis bei Kontrollen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Nichtdurchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung kann erhebliche Konsequenzen haben:

Bußgelder nach § 25 ArbSchG

  • Bis zu 5.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten
  • Bis zu 30.000 Euro bei beharrlichen Verstößen
  • Bußgelder können pro Verstoß verhängt werden

Persönliche Haftung

Besonders kritisch: Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die auf fehlende Gefährdungsbeurteilung zurückzuführen sind, droht der Geschäftsführung persönliche Haftung:

  • Zivilrechtliche Haftung gegenüber betroffenen Mitarbeitern
  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaften
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz (§ 26 ArbSchG)

Strafbarkeit bei Vorsatz

Wer vorsätzlich gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung verstößt und dabei das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, macht sich nach § 26 ArbSchG strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

GDA-Kontrollen 2026: Erhöhte Prüfintensität

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat für den Zeitraum 2024-2029 die psychische Belastung als Schwerpunktthema festgelegt.

Was das für Unternehmen bedeutet

  • Mehr Kontrollen: Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften prüfen verstärkt
  • Standardisierte Prüfverfahren: Einheitliche Checklisten für die Kontrolle der GB Psych
  • Keine Kulanz mehr: Während früher oft nur ermahnt wurde, werden jetzt Bußgelder verhängt

Aktuelle Zahlen

Nach GDA-Erhebungen haben bisher nur etwa 50% der deutschen Unternehmen eine vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die andere Hälfte riskiert empfindliche Strafen.

Was wird bei Kontrollen geprüft?

Die Prüfer achten bei Kontrollen auf folgende Punkte:

1. Durchführung

  • Wurde eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Wurden alle relevanten Tätigkeitsbereiche erfasst?
  • Wurde eine anerkannte Methode verwendet?

2. Dokumentation

  • Liegt eine schriftliche Dokumentation vor?
  • Sind alle vorgeschriebenen Inhalte enthalten?
  • Ist die Dokumentation aktuell?

3. Maßnahmen

  • Wurden aus den Ergebnissen Maßnahmen abgeleitet?
  • Wurden die Maßnahmen umgesetzt?
  • Wurde die Wirksamkeit überprüft?

4. Beteiligung

  • Wurde der Betriebsrat eingebunden (falls vorhanden)?
  • Waren die Mitarbeiter informiert?

So erfüllen Sie Ihre Pflichten

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen ist die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten machbar:

Schritt 1: Methode wählen

Wählen Sie eine anerkannte Methode wie standardisierte Fragebögen (z.B. COPSOQ), Interviews oder Workshops.

Schritt 2: Tätigkeitsbereiche definieren

Fassen Sie gleichartige Tätigkeiten zu Gruppen zusammen. Sie müssen nicht jeden einzelnen Arbeitsplatz separat betrachten.

Schritt 3: Belastungen erfassen

Führen Sie die Befragung oder Analyse durch. Mit digitalen Tools wie SafeMind geht das schnell und anonym.

Schritt 4: Dokumentieren

Halten Sie Ergebnisse, Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung schriftlich fest.

Schritt 5: Maßnahmen umsetzen

Entwickeln und implementieren Sie Verbesserungen für identifizierte Problemfelder.

Schritt 6: Regelmäßig aktualisieren

Wiederholen Sie die GB Psych bei wesentlichen Änderungen und mindestens alle 2-3 Jahre.

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Die verstärkten Kontrollen ab 2026 machen deutlich: Wer jetzt noch keine GB Psych durchgeführt hat, sollte nicht länger warten.

Mit SafeMind können Sie Ihre Pflichten schnell, effizient und rechtssicher erfüllen – und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter verbessern.

Häufig gestellte Fragen

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung wirklich Pflicht?

Ja, seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja, die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter und unabhängig von der Branche. Es gibt keine Ausnahmen für Kleinbetriebe.

Was passiert, wenn ich keine GB Psych durchführe?

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kann zudem die persönliche Haftung der Geschäftsführung greifen.

Wie oft muss die GB Psych durchgeführt werden?

Es gibt keine feste Frist, aber die GB Psych muss bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden. Experten empfehlen eine Wiederholung alle 2-3 Jahre.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Pflicht?

Die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften sind für die Überwachung zuständig. Im Rahmen der GDA werden die Kontrollen ab 2026 verstärkt.

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