Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: GB Psych) ist ein systematisches Verfahren zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Sie ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und seit 2013 explizit gesetzlich vorgeschrieben.
Anders als bei der Erfassung physischer Gefahren geht es bei der GB Psych um Arbeitsbedingungen, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeitsintensität und Zeitdruck
- Handlungsspielraum und Entscheidungsfreiheit
- Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
- Arbeitsumgebung (Lärm, Beleuchtung, Raumklima)
- Arbeitszeit und Work-Life-Balance
Wichtig: Die GB Psych erfasst keine individuellen psychischen Erkrankungen oder persönlichen Probleme der Mitarbeiter. Es geht ausschließlich um die Arbeitsbedingungen selbst.
Rechtliche Grundlagen: Warum ist die GB Psych Pflicht?
Die gesetzliche Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Seit der Novellierung 2013 nennt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG ausdrücklich die „psychischen Belastungen bei der Arbeit" als zu berücksichtigende Gefährdungsfaktoren. Dies bedeutet:
- Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, psychische Belastungen zu erfassen
- Es gibt keine Ausnahmen nach Betriebsgröße oder Branche
- Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter
§ 6 ArbSchG - Dokumentationspflicht
Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Die Dokumentation muss enthalten:
- Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
- Die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle)
Konsequenzen bei Verstößen
Die Nichtdurchführung der GB Psych kann erhebliche Folgen haben:
- Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach § 25 ArbSchG
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Arbeitsunfällen oder Erkrankungen
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaften
- Strafbarkeit bei Vorsatz (§ 26 ArbSchG)
GDA-Kontrollen 2026: Verschärfte Prüfungen
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat für den Zeitraum 2024-2029 die psychische Belastung als Schwerpunktthema festgelegt. Das bedeutet:
- Verstärkte Kontrollen durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften
- Standardisierte Prüfverfahren für die GB Psych
- Erhöhte Bußgelder bei festgestellten Mängeln
Laut GDA-Statistiken haben bisher nur etwa 50% der Unternehmen eine vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die Behörden werden dies in den kommenden Jahren verstärkt überprüfen.
Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung der GB Psych erfolgt in einem strukturierten Prozess mit sieben Schritten:
Schritt 1: Vorbereitung und Planung
Vor dem Start sollten Sie folgende Fragen klären:
- Wer ist verantwortlich für die Durchführung?
- Welche Methode wird eingesetzt (Fragebogen, Interviews, Workshops)?
- Wie wird der Betriebsrat eingebunden?
- Welches Budget und welcher Zeitrahmen stehen zur Verfügung?
Schritt 2: Tätigkeiten/Bereiche festlegen
Identifizieren Sie gleichartige Tätigkeitsgruppen in Ihrem Unternehmen. Nicht jeder einzelne Arbeitsplatz muss separat betrachtet werden, sondern vergleichbare Tätigkeiten können zusammengefasst werden.
Schritt 3: Psychische Belastungen ermitteln
Die Erfassung der psychischen Belastungen kann durch verschiedene Methoden erfolgen:
- Standardisierte Fragebögen (z.B. COPSOQ, KFZA)
- Mitarbeiterinterviews
- Moderierte Workshops
- Beobachtungsverfahren
Schritt 4: Beurteilung der Belastungen
Die ermittelten Belastungen werden bewertet. Dabei werden die Ergebnisse mit Referenzwerten oder Benchmarks verglichen, um kritische Bereiche zu identifizieren.
Schritt 5: Maßnahmen entwickeln
Für identifizierte Problemfelder werden Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip entwickelt:
- Technische Maßnahmen (z.B. bessere Arbeitsmittel)
- Organisatorische Maßnahmen (z.B. Prozessoptimierung)
- Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Schulungen)
Schritt 6: Maßnahmen umsetzen
Die beschlossenen Maßnahmen werden mit klaren Verantwortlichkeiten und Terminen umgesetzt.
Schritt 7: Wirksamkeit überprüfen
Nach einer angemessenen Zeit wird überprüft, ob die Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen.
Methoden im Vergleich: Fragebogen, Interview oder Workshop?
Es gibt verschiedene anerkannte Methoden zur Durchführung der GB Psych. Jede hat ihre Vor- und Nachteile:
Standardisierte Fragebögen
Vorteile:
- Anonyme Teilnahme möglich
- Quantitative, vergleichbare Ergebnisse
- Geringer Zeitaufwand pro Mitarbeiter
- Wissenschaftlich validiert
Nachteile:
- Weniger Tiefgang bei einzelnen Themen
- Keine individuellen Nachfragen möglich
Leitfadengestützte Interviews
Vorteile:
- Tiefgehende Informationen
- Individuelle Nachfragen möglich
- Hohe Akzeptanz bei Mitarbeitern
Nachteile:
- Hoher Zeitaufwand
- Keine Anonymität
- Erfordert geschulte Interviewer
Moderierte Workshops
Vorteile:
- Direkte Einbindung der Beschäftigten
- Maßnahmenentwicklung im Team
- Hohe Akzeptanz der Ergebnisse
Nachteile:
- Gruppendynamik kann Ergebnisse beeinflussen
- Nicht für alle Themen geeignet
- Erfordert erfahrene Moderation
Häufige Fehler bei der GB Psych – und wie Sie sie vermeiden
Bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht:
Fehler 1: Keine oder unzureichende Dokumentation
Problem: Die Ergebnisse werden nicht oder nur unvollständig dokumentiert.
Lösung: Nutzen Sie eine strukturierte Dokumentation, die alle Schritte nachvollziehbar festhält. Digitale Lösungen wie SafeMind erstellen automatisch rechtssichere Nachweise.
Fehler 2: Einmaliges Durchführen ohne Fortschreibung
Problem: Die GB Psych wird einmal durchgeführt und dann vergessen.
Lösung: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden – mindestens alle 2-3 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen.
Fehler 3: Keine Einbindung des Betriebsrats
Problem: Der Betriebsrat wird nicht oder zu spät eingebunden.
Lösung: Binden Sie den Betriebsrat von Anfang an ein. Er hat nach § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte bei Fragen des Gesundheitsschutzes.
Fehler 4: Keine Maßnahmen aus den Ergebnissen ableiten
Problem: Die Belastungen werden erfasst, aber es folgen keine konkreten Maßnahmen.
Lösung: Entwickeln Sie für jeden identifizierten Problembereich mindestens eine konkrete Maßnahme mit Verantwortlichkeit und Termin.
Digitale Lösungen: GB Psych effizient umsetzen
Moderne digitale Lösungen wie SafeMind vereinfachen die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung erheblich:
- Schnelle Einrichtung: Befragung in wenigen Minuten erstellen
- Barrierefreie Teilnahme: Verfügbar in 15 Sprachen
- Automatische Auswertung: Ergebnisse sofort verfügbar mit Benchmarking
- Rechtssichere Dokumentation: Zertifikate mit Zeitstempel
- Maßnahmenverfolgung: Integriertes Tool zur Umsetzungskontrolle
Fazit: Jetzt handeln
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit. Mit dem richtigen Ansatz und den passenden Tools lässt sie sich effizient und rechtssicher umsetzen.
Die verstärkten GDA-Kontrollen ab 2026 machen deutlich: Wer jetzt noch keine GB Psych durchgeführt hat, sollte schnell handeln. Die Bußgelder sind empfindlich, und die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung.



