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Kernthemen 15 min Lesezeit

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Der komplette Leitfaden 2026

Alles zur psychischen Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Grundlagen, 7-Schritte-Anleitung, Methoden im Vergleich und praktische Tipps für die Umsetzung.

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Fachredaktion Arbeitsschutz

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

  • Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) ist seit 2013 für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro und persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Die Umsetzung erfolgt in 7 Schritten: Vorbereitung, Tätigkeiten festlegen, Belastungen ermitteln, Beurteilung, Maßnahmen, Umsetzung, Wirksamkeitskontrolle
  • Digitale Lösungen wie SafeMind reduzieren den Aufwand erheblich und gewährleisten rechtssichere Dokumentation
Mitarbeiter bei der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: GB Psych) ist ein systematisches Verfahren zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Sie ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und seit 2013 explizit gesetzlich vorgeschrieben.

Anders als bei der Erfassung physischer Gefahren geht es bei der GB Psych um Arbeitsbedingungen, die die psychische Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitsintensität und Zeitdruck
  • Handlungsspielraum und Entscheidungsfreiheit
  • Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsumgebung (Lärm, Beleuchtung, Raumklima)
  • Arbeitszeit und Work-Life-Balance
Wichtig: Die GB Psych erfasst keine individuellen psychischen Erkrankungen oder persönlichen Probleme der Mitarbeiter. Es geht ausschließlich um die Arbeitsbedingungen selbst.

Rechtliche Grundlagen: Warum ist die GB Psych Pflicht?

Die gesetzliche Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

§ 5 ArbSchG - Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Seit der Novellierung 2013 nennt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG ausdrücklich die „psychischen Belastungen bei der Arbeit" als zu berücksichtigende Gefährdungsfaktoren. Dies bedeutet:

  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, psychische Belastungen zu erfassen
  • Es gibt keine Ausnahmen nach Betriebsgröße oder Branche
  • Die Pflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter

§ 6 ArbSchG - Dokumentationspflicht

Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten müssen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Die Dokumentation muss enthalten:

  • Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung
  • Die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes
  • Das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle)

Konsequenzen bei Verstößen

Die Nichtdurchführung der GB Psych kann erhebliche Folgen haben:

  • Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach § 25 ArbSchG
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Arbeitsunfällen oder Erkrankungen
  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaften
  • Strafbarkeit bei Vorsatz (§ 26 ArbSchG)

GDA-Kontrollen 2026: Verschärfte Prüfungen

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat für den Zeitraum 2024-2029 die psychische Belastung als Schwerpunktthema festgelegt. Das bedeutet:

  • Verstärkte Kontrollen durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften
  • Standardisierte Prüfverfahren für die GB Psych
  • Erhöhte Bußgelder bei festgestellten Mängeln

Laut GDA-Statistiken haben bisher nur etwa 50% der Unternehmen eine vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die Behörden werden dies in den kommenden Jahren verstärkt überprüfen.

Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung der GB Psych erfolgt in einem strukturierten Prozess mit sieben Schritten:

Schritt 1: Vorbereitung und Planung

Vor dem Start sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Wer ist verantwortlich für die Durchführung?
  • Welche Methode wird eingesetzt (Fragebogen, Interviews, Workshops)?
  • Wie wird der Betriebsrat eingebunden?
  • Welches Budget und welcher Zeitrahmen stehen zur Verfügung?

Schritt 2: Tätigkeiten/Bereiche festlegen

Identifizieren Sie gleichartige Tätigkeitsgruppen in Ihrem Unternehmen. Nicht jeder einzelne Arbeitsplatz muss separat betrachtet werden, sondern vergleichbare Tätigkeiten können zusammengefasst werden.

Schritt 3: Psychische Belastungen ermitteln

Die Erfassung der psychischen Belastungen kann durch verschiedene Methoden erfolgen:

  • Standardisierte Fragebögen (z.B. COPSOQ, KFZA)
  • Mitarbeiterinterviews
  • Moderierte Workshops
  • Beobachtungsverfahren

Schritt 4: Beurteilung der Belastungen

Die ermittelten Belastungen werden bewertet. Dabei werden die Ergebnisse mit Referenzwerten oder Benchmarks verglichen, um kritische Bereiche zu identifizieren.

Schritt 5: Maßnahmen entwickeln

Für identifizierte Problemfelder werden Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip entwickelt:

  • Technische Maßnahmen (z.B. bessere Arbeitsmittel)
  • Organisatorische Maßnahmen (z.B. Prozessoptimierung)
  • Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Schulungen)

Schritt 6: Maßnahmen umsetzen

Die beschlossenen Maßnahmen werden mit klaren Verantwortlichkeiten und Terminen umgesetzt.

Schritt 7: Wirksamkeit überprüfen

Nach einer angemessenen Zeit wird überprüft, ob die Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen. Bei Bedarf werden Anpassungen vorgenommen.

Methoden im Vergleich: Fragebogen, Interview oder Workshop?

Es gibt verschiedene anerkannte Methoden zur Durchführung der GB Psych. Jede hat ihre Vor- und Nachteile:

Standardisierte Fragebögen

Vorteile:

  • Anonyme Teilnahme möglich
  • Quantitative, vergleichbare Ergebnisse
  • Geringer Zeitaufwand pro Mitarbeiter
  • Wissenschaftlich validiert

Nachteile:

  • Weniger Tiefgang bei einzelnen Themen
  • Keine individuellen Nachfragen möglich

Leitfadengestützte Interviews

Vorteile:

  • Tiefgehende Informationen
  • Individuelle Nachfragen möglich
  • Hohe Akzeptanz bei Mitarbeitern

Nachteile:

  • Hoher Zeitaufwand
  • Keine Anonymität
  • Erfordert geschulte Interviewer

Moderierte Workshops

Vorteile:

  • Direkte Einbindung der Beschäftigten
  • Maßnahmenentwicklung im Team
  • Hohe Akzeptanz der Ergebnisse

Nachteile:

  • Gruppendynamik kann Ergebnisse beeinflussen
  • Nicht für alle Themen geeignet
  • Erfordert erfahrene Moderation

Häufige Fehler bei der GB Psych – und wie Sie sie vermeiden

Bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden immer wieder die gleichen Fehler gemacht:

Fehler 1: Keine oder unzureichende Dokumentation

Problem: Die Ergebnisse werden nicht oder nur unvollständig dokumentiert.

Lösung: Nutzen Sie eine strukturierte Dokumentation, die alle Schritte nachvollziehbar festhält. Digitale Lösungen wie SafeMind erstellen automatisch rechtssichere Nachweise.

Fehler 2: Einmaliges Durchführen ohne Fortschreibung

Problem: Die GB Psych wird einmal durchgeführt und dann vergessen.

Lösung: Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden – mindestens alle 2-3 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen.

Fehler 3: Keine Einbindung des Betriebsrats

Problem: Der Betriebsrat wird nicht oder zu spät eingebunden.

Lösung: Binden Sie den Betriebsrat von Anfang an ein. Er hat nach § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte bei Fragen des Gesundheitsschutzes.

Fehler 4: Keine Maßnahmen aus den Ergebnissen ableiten

Problem: Die Belastungen werden erfasst, aber es folgen keine konkreten Maßnahmen.

Lösung: Entwickeln Sie für jeden identifizierten Problembereich mindestens eine konkrete Maßnahme mit Verantwortlichkeit und Termin.

Digitale Lösungen: GB Psych effizient umsetzen

Moderne digitale Lösungen wie SafeMind vereinfachen die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung erheblich:

  • Schnelle Einrichtung: Befragung in wenigen Minuten erstellen
  • Barrierefreie Teilnahme: Verfügbar in 15 Sprachen
  • Automatische Auswertung: Ergebnisse sofort verfügbar mit Benchmarking
  • Rechtssichere Dokumentation: Zertifikate mit Zeitstempel
  • Maßnahmenverfolgung: Integriertes Tool zur Umsetzungskontrolle

Fazit: Jetzt handeln

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit. Mit dem richtigen Ansatz und den passenden Tools lässt sie sich effizient und rechtssicher umsetzen.

Die verstärkten GDA-Kontrollen ab 2026 machen deutlich: Wer jetzt noch keine GB Psych durchgeführt hat, sollte schnell handeln. Die Bußgelder sind empfindlich, und die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung.

Häufig gestellte Fragen

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber verpflichtend. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG, der psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsfaktor nennt.

Ab wie vielen Mitarbeitern muss eine GB Psych durchgeführt werden?

Die Pflicht zur Durchführung gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Lediglich die Dokumentationspflicht greift erst ab 10 Beschäftigten (§ 6 ArbSchG).

Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Die GB Psych muss jedoch aktualisiert werden bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen. Experten empfehlen eine Wiederholung alle 2-3 Jahre.

Welche Strafen drohen bei Nichtdurchführung?

Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Zudem kann die Geschäftsführung bei Arbeitsunfällen oder Erkrankungen persönlich haftbar gemacht werden.

Wer darf die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Die praktische Durchführung kann durch interne Fachkräfte (z.B. HR, Fachkraft für Arbeitssicherheit) oder externe Dienstleister erfolgen. Wichtig ist die fachliche Qualifikation.

Muss der Betriebsrat eingebunden werden?

Ja, der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitbestimmungsrechte bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz.

Was ist der Unterschied zwischen psychischer Belastung und Beanspruchung?

Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken. Psychische Beanspruchung ist die individuelle Reaktion auf diese Belastung. Die GB Psych erfasst die Belastungen, nicht die individuellen Beanspruchungen.

Welche Methoden gibt es für die GB Psych?

Anerkannte Methoden sind standardisierte Fragebögen (z.B. COPSOQ, KFZA), leitfadengestützte Interviews, moderierte Workshops und Beobachtungsverfahren. Die Wahl hängt von Unternehmensgröße und Zielsetzung ab.

Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße und der gewählten Methode ab. Mit digitalen Lösungen wie SafeMind kann die Befragung in wenigen Minuten eingerichtet werden. Die Teilnahme dauert ca. 15-20 Minuten pro Mitarbeiter.

Können kleine Unternehmen die GB Psych selbst durchführen?

Ja, mit den richtigen Tools und etwas Einarbeitung können auch kleine Unternehmen die GB Psych selbst durchführen. Wichtig ist die Verwendung anerkannter Verfahren und eine ordnungsgemäße Dokumentation.

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