Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrats in deutschen Unternehmen - auch bei der Gefährdungsbeurteilung.
Relevante Paragraphen für die GBU Psych
§87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Mitbestimmung):
- Regelungen über Gesundheitsschutz
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilung
- Einführung von Befragungen
§89 BetrVG (Arbeitsschutz):
- Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften
- Beteiligung bei Begehungen
- Beratung durch Arbeitsschutzbehörden
§80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Allgemeine Aufgaben):
- Überwachung der Durchführung von Gesetzen
- Einschließlich Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung bei der GBU Psych
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei:
- Auswahl des Erhebungsinstruments
- Durchführung von Mitarbeiterbefragungen
- Auswertung und Interpretation der Ergebnisse
- Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen
Zusammenarbeit in der Praxis
Eine erfolgreiche GBU Psych erfordert:
- Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats
- Transparente Kommunikation
- Gemeinsame Maßnahmenentwicklung
- Vertrauensvoller Umgang mit Daten
SafeMind und Betriebsrat
SafeMind unterstützt die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat durch transparente Prozesse, anonyme Befragungen und nachvollziehbare Auswertungen.