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Betriebliche Strukturen

Betriebsrat

Gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer mit Mitbestimmungsrechten bei Arbeitsschutz und Gesundheit.

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Er hat weitreichende Mitbestimmungsrechte, auch bei Arbeitsschutz und Gesundheit.

Rechtsgrundlage

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann in Betrieben mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden.

Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

§87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG:

§89 BetrVG:

  • Überwachung des Arbeitsschutzes
  • Teilnahme an Begehungen
  • Kontakt zu Behörden

Rolle bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Der Betriebsrat:

  • Muss einbezogen werden
  • Stimmt dem Verfahren zu
  • Begleitet die Durchführung
  • Wirkt bei Maßnahmen mit

Vertrauensperson für Beschäftigte

Der Betriebsrat ist Ansprechpartner bei:

  • Problemen am Arbeitsplatz
  • Konflikten mit Vorgesetzten
  • Psychischen Belastungen
  • Mobbing-Fällen

Zusammenarbeit mit SafeMind

SafeMind unterstützt die Einbindung des Betriebsrats:

  • Transparente Prozesse
  • Anonyme Befragung
  • Nachvollziehbare Auswertung
  • Gemeinsame Maßnahmenentwicklung

Verwandte Suchbegriffe

BetriebsratMitbestimmungBetrVGInteressenvertretungArbeitsschutz Beteiligung

Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle hat der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung?

Der Betriebsrat hat nach §87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung. Er muss bei Planung, Durchführung und Maßnahmenentwicklung einbezogen werden.

Kann die GBU Psych ohne Betriebsrat durchgeführt werden?

In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber die GBU Psych allein durchführen. In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung erforderlich.

Ab wie vielen Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden?

Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden (§1 BetrVG).

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