Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Er hat weitreichende Mitbestimmungsrechte, auch bei Arbeitsschutz und Gesundheit.
Rechtsgrundlage
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann in Betrieben mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat gewählt werden.
Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
§87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG:
- Regelungen zum Gesundheitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung
- Einführung von Befragungen
§89 BetrVG:
- Überwachung des Arbeitsschutzes
- Teilnahme an Begehungen
- Kontakt zu Behörden
Rolle bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Der Betriebsrat:
- Muss einbezogen werden
- Stimmt dem Verfahren zu
- Begleitet die Durchführung
- Wirkt bei Maßnahmen mit
Vertrauensperson für Beschäftigte
Der Betriebsrat ist Ansprechpartner bei:
- Problemen am Arbeitsplatz
- Konflikten mit Vorgesetzten
- Psychischen Belastungen
- Mobbing-Fällen
Zusammenarbeit mit SafeMind
SafeMind unterstützt die Einbindung des Betriebsrats:
- Transparente Prozesse
- Anonyme Befragung
- Nachvollziehbare Auswertung
- Gemeinsame Maßnahmenentwicklung