Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein betriebliches Gremium zur Beratung aller Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Er ist nach §11 ASiG in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend.
Zusammensetzung
Der ASA besteht aus:
- Arbeitgeber oder Beauftragter
- Zwei Betriebsratsmitglieder
- Betriebsarzt/Betriebsärztin
- Fachkraft/Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Sitzungen
- Mindestens viermal jährlich (quartalsweise)
- Dokumentation der Ergebnisse
- Einbeziehung aller Arbeitsschutzbeteiligten
Aufgaben
Der ASA berät über:
- Stand des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
- Unfälle und Beinahe-Unfälle
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Gesundheitsförderung
Psychische Belastung im ASA
Der ASA ist das ideale Gremium für die psychische Gefährdungsbeurteilung:
- Planung und Abstimmung der Vorgehensweise
- Vorstellung der Ergebnisse
- Diskussion von Maßnahmen
- Begleitung der Umsetzung
Bedeutung für Unternehmen
Ein aktiver ASA:
- Bündelt Arbeitsschutz-Kompetenz
- Fördert Zusammenarbeit
- Verbessert Entscheidungsqualität
- Erhöht Akzeptanz von Maßnahmen