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Betriebliche Strukturen ASA

ASA (Arbeitsschutzausschuss)

Betriebliches Gremium zur Beratung von Arbeitsschutzfragen, Pflicht ab 20 Beschäftigten.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein betriebliches Gremium zur Beratung aller Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Er ist nach §11 ASiG in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend.

Zusammensetzung

Der ASA besteht aus:

  • Arbeitgeber oder Beauftragter
  • Zwei Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsarzt/Betriebsärztin
  • Fachkraft/Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte

Sitzungen

  • Mindestens viermal jährlich (quartalsweise)
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Einbeziehung aller Arbeitsschutzbeteiligten

Aufgaben

Der ASA berät über:

  • Stand des Arbeitsschutzes im Betrieb
  • Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfälle und Beinahe-Unfälle
  • Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Gesundheitsförderung

Psychische Belastung im ASA

Der ASA ist das ideale Gremium für die psychische Gefährdungsbeurteilung:

  • Planung und Abstimmung der Vorgehensweise
  • Vorstellung der Ergebnisse
  • Diskussion von Maßnahmen
  • Begleitung der Umsetzung

Bedeutung für Unternehmen

Ein aktiver ASA:

  • Bündelt Arbeitsschutz-Kompetenz
  • Fördert Zusammenarbeit
  • Verbessert Entscheidungsqualität
  • Erhöht Akzeptanz von Maßnahmen

Verwandte Suchbegriffe

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der ASA?

Der ASA (Arbeitsschutzausschuss) ist ein betriebliches Gremium zur Beratung von Arbeitsschutzfragen. Er setzt sich aus Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sifa und Sicherheitsbeauftragten zusammen.

Ab wann ist ein ASA Pflicht?

Der ASA ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten nach §11 ASiG verpflichtend. Er muss mindestens viermal jährlich tagen.

Was hat der ASA mit psychischer Belastung zu tun?

Der ASA ist das zentrale Gremium für die Planung und Begleitung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Hier werden Ergebnisse vorgestellt und Maßnahmen diskutiert.