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Betriebliche Strukturen Sifa

Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Speziell ausgebildete Fachkraft zur Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person mit besonderer Qualifikation zur Unterstützung bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Sifa oder FaSi – Was ist korrekt?

Das offiziell anerkannte Kürzel lautet „Sifa" – so festgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Abkürzung „FaSi" ist zwar weit verbreitet, jedoch nicht die gesetzlich bestimmte Bezeichnung. Der Grund: Das Kürzel „FASI" (in Großbuchstaben) steht bereits für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. – Verwechslungsgefahr wäre die Folge. Beide Begriffe meinen jedoch dasselbe: die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Abgrenzung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe)

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist nicht mit der Sifa zu verwechseln. Der SiBe ist ein Mitarbeitender des Unternehmens, der diese Funktion ehrenamtlich übernimmt (ab 20 Beschäftigten Pflicht). Er hat keine spezielle Ausbildung und keine rechtliche Haftung. Die Sifa hingegen ist eine ausgebildete Fachkraft mit gesetzlich definiertem Beratungsauftrag.

Gesetzliche Grundlage

Nach §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Diese müssen über eine spezielle Ausbildung verfügen.

Qualifikation

Sifas müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ingenieur, Techniker oder Meister
  • Sicherheitstechnische Fachkunde (Ausbildung)
  • Regelmäßige Fortbildung

Aufgaben der Sifa

Beratung:

  • Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln
  • Einführung neuer Verfahren

Prüfung:

  • Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Begehungen und Kontrollen
  • Unfallanalysen

Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilung:

  • Mitwirkung bei der Durchführung
  • Fachliche Beratung
  • Unterstützung bei psychischer GBU

Organisationsformen

  • Interne Sifa: Fest angestellt im Unternehmen
  • Externe Sifa: Betreuung durch externe Dienstleister
  • Überbetriebliche Dienste: Für kleinere Unternehmen

Sifa und psychische Gefährdungsbeurteilung

Sifas arbeiten häufig mit SafeMind zusammen:

  • Beratung bei der Auswahl des Instruments
  • Unterstützung bei der Durchführung
  • Begleitung der Maßnahmenumsetzung

SiFa finden

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Sifa?

Sifa steht für Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft genannt). Sie berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und muss nach dem ASiG in jedem Unternehmen bestellt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Sifa und FaSi?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied – beide Abkürzungen bezeichnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit. „Sifa" ist jedoch die offiziell anerkannte Abkürzung laut BMAS und DGUV. „FaSi" wird häufig verwendet, ist aber nicht die gesetzlich bestimmte Bezeichnung, da „FASI" bereits für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. steht.

Was ist der Unterschied zwischen Sifa und Sicherheitsbeauftragtem?

Die Sifa ist eine ausgebildete Fachkraft mit gesetzlichem Beratungsauftrag nach ASiG. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist ein Mitarbeitender, der diese Funktion ehrenamtlich und ohne spezielle Ausbildung übernimmt. Die Sifa berät den Arbeitgeber, der SiBe achtet im Arbeitsalltag auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Braucht jedes Unternehmen eine Sifa?

Ja, jeder Arbeitgeber muss nach dem ASiG eine Sifa bestellen. Für kleine Unternehmen gibt es vereinfachte Betreuungsmodelle durch externe Dienste.

Welche Rolle hat die Sifa bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Die Sifa unterstützt bei Planung, Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung. Sie berät bei der Auswahl geeigneter Instrumente wie SafeMind und begleitet die Maßnahmenumsetzung.

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