Der Betriebsarzt ist ein arbeitsmedizinisch qualifizierter Arzt, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes berät. Die Bestellung ist nach §2 ASiG gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Grundlage
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber Betriebsärzte bestellen. Diese müssen die arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen.
Qualifikation
- Approbation als Arzt
- Arbeitsmedizinische Fachkunde:
- Facharzt für Arbeitsmedizin, oder
- Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Aufgaben des Betriebsarztes
Beratung:
- Arbeitsmedizinische Beurteilung
- Gesundheitsförderung
- Wiedereingliederung
Untersuchungen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Eignungsuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilung:
- Gesundheitliche Aspekte
- Psychische Belastungen
- Maßnahmenempfehlungen
Schweigepflicht
Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht:
- Keine Weitergabe von Diagnosen an Arbeitgeber
- Nur Mitteilung der Eignung (ja/nein/bedingt)
- Vertrauen der Beschäftigten
Betriebsarzt und psychische Gesundheit
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung:
- Beratung bei der Planung
- Interpretation von Ergebnissen
- Empfehlung von Maßnahmen
- Individuelle Beratung Betroffener