Psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt vollständig
Das Unternehmen hat bislang keine Beurteilung psychischer Belastungen durchgeführt. Dies ist seit 2013 für alle Arbeitgeber Pflicht – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Verschärft
- Wiederholte Aufforderung durch Gewerbeaufsicht ohne Reaktion
- Betrieb mit hoher Mitarbeiterzahl (>50 Beschäftigte)
- Vorsätzliches Unterlassen trotz Kenntnis der Pflicht
- Parallele Mängel in anderen Bereichen der Gefährdungsbeurteilung
Mildert
- Erstmaliges Auftreten, kooperative Haltung
- Sofortige Einleitung von Maßnahmen nach Kontrolle
- Kleinstbetrieb (<10 Beschäftigte)