§26 ArbSchG · Thüringen · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Thüringen
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Thüringen: Landesamt Verbraucherschutz Thüringen. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Thüringen
Die Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsichtsämter Erfurt, Gera und Suhl ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Thüringen. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Thüringen: Optik & Photonik, Mikroelektronik, Forschung, Lebensmittel. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Thüringen — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Thüringen:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Thüringen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
- Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zum Arbeitsschutz in Thüringen
Häufige Fragen — Thüringen
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Thüringen?
- In Thüringen ist die Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsichtsämter Erfurt, Gera und Suhl für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Thüringen bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Thüringen. Die konkrete Höhe legt die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen?
- Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Thüringen jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Optik & Photonik, Mikroelektronik, Forschung.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Thüringen?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die Landesamt Verbraucherschutz Thüringen in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.