Die psychische Gefährdungsbeurteilung folgt einem 7-stufigen Prozess nach den GDA-Leitlinien: Tätigkeiten festlegen → Belastungen ermitteln → Gefährdungen bewerten → Maßnahmen entwickeln → Maßnahmen umsetzen → Wirksamkeit kontrollieren → Dokumentation abschließen. Mit digitaler Unterstützung ist der gesamte Prozess in 1–2 Wochen abgeschlossen.
Definieren Sie, welche Tätigkeitsbereiche und Arbeitsplätze beurteilt werden sollen. In größeren Unternehmen werden ähnliche Tätigkeiten zu Gruppen zusammengefasst, um den Aufwand zu reduzieren. Beziehen Sie den Betriebsrat (falls vorhanden) und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in diese Planung ein.
Erfassen Sie systematisch psychische Belastungsfaktoren in allen 6 GDA-Gestaltungsbereichen. Bewährt haben sich anonyme Mitarbeiterbefragungen – sie liefern valide Daten und schützen die Privatsphäre. Alternativ sind Beobachtungsinterviews, Workshop-Methoden oder Begehungen möglich.
Bewerten Sie die ermittelten Belastungen nach Häufigkeit, Intensität und Dauer. Identifizieren Sie Handlungsfelder mit erhöhtem Handlungsbedarf. Die GDA-Leitlinien empfehlen dabei die Einschätzung: kein/geringer Handlungsbedarf – mittlerer Handlungsbedarf – hoher Handlungsbedarf.
Leiten Sie aus den Ergebnissen konkrete Schutzmaßnahmen ab. Bevorzugen Sie verhältnispräventive Maßnahmen (Veränderung der Arbeitsbedingungen) vor verhaltenspräventiven (Schulungen). Legen Sie für jede Maßnahme Verantwortlichkeit, Ressourcen und eine Frist fest.
Setzen Sie die beschlossenen Maßnahmen innerhalb der vereinbarten Fristen um. Informieren Sie die betroffenen Mitarbeiter und Führungskräfte transparent über die Ergebnisse und geplanten Schritte. Tracking der Umsetzung ist essenziell.
Überprüfen Sie, ob die umgesetzten Maßnahmen die gewünschte Wirkung erzielen. Möglich ist eine erneute Befragung (Vollerhebung oder Stichprobe) oder ein Workshop-Format. Das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle muss dokumentiert werden.
Dokumentieren Sie alle Schritte, Ergebnisse und Maßnahmen rechtssicher. Die Dokumentation muss der Gewerbeaufsicht auf Anfrage vorgelegt werden können. Aktualisieren Sie die Gefährdungsbeurteilung, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern oder neue Erkenntnisse vorliegen.
Von der Planung bis zur abgeschlossenen Dokumentation dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung typischerweise 4–8 Wochen. Mit digitaler Unterstützung durch SafeMind verkürzt sich dieser Zeitraum auf 1–2 Wochen, da Befragung, Auswertung und Dokumentation automatisiert ablaufen.
Die Durchführung obliegt dem Arbeitgeber, der sie an qualifizierte Personen delegieren kann: an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA), den Betriebsarzt, den Betriebsrat oder externe Dienstleister. Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber.
Eine Aktualisierung ist erforderlich bei: wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen (z. B. Umstrukturierung, neue Software, Homeoffice-Einführung), nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, nach Hinweisen von Betriebsrat oder Beschäftigten sowie anlassbezogen. Als Faustregel empfehlen Experten eine Überprüfung alle 2–3 Jahre.
Das ArbSchG schreibt keine bestimmte Methode vor. Validiert und GDA-konform sind u. a. COPSOQ (Copenhagen Psychosocial Questionnaire), KFZA (Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse) und SPA (Screening psychischer Arbeitsbelastungen). Wichtig: Die gewählte Methode muss alle 6 GDA-Gestaltungsbereiche abdecken.
SafeMind automatisiert Schritt 2–4 vollständig: Befragung, Auswertung und Maßnahmen-Ableitung.
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