Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach ArbSchG §5 einfach und effizient. Mit SafeMind legen Sie die Befragung in 15 Minuten an, die Auswertung folgt nach Ende der Laufzeit (Standard 4 Wochen): DSGVO-konform, anonym und nach § 6 ArbSchG dokumentiert.
Ab 2026 müssen Behörden 5 % aller Betriebe jährlich prüfen (§ 21 ArbSchG) – Verzehnfachung. Schwerpunkt: psychische Gefährdungsbeurteilung.
Die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – eine Pflicht für jeden Arbeitgeber.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: GB Psych oder GBU Psych) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse, bei der psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert werden.
Im Unterschied zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, die sich auf physische Gefahren konzentriert, fokussiert die GB Psych auf Faktoren wie Stress, Überlastung, Konflikte und ungünstige Arbeitsbedingungen.
Monotonie, Zeitdruck, hohe Verantwortung, emotionale Belastung
Arbeitsabläufe, Unterbrechungen, fehlende Informationen
Schichtarbeit, Überstunden, Pausenregelungen, Erreichbarkeit
Führungsverhalten, Konflikte, mangelnde Unterstützung
Software, Werkzeuge, Geräte, Arbeitsmaterialien
Lärm, Beleuchtung, Ergonomie, räumliche Enge
Seit 2013 verpflichtend – ohne Ausnahme für alle deutschen Arbeitgeber.
Mit der Novellierung des ArbSchG wurde die psychische Belastung explizit als zu beurteilende Gefährdung aufgenommen.
Die Behörde ordnet zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung mit Frist an. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 ArbSchG. Hinzu kommt die Haftung bei Unfällen.
Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung – Delegation ist möglich, die Haftung bleibt bestehen.
Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen – auch nicht für Kleinbetriebe, Start-ups oder bestimmte Branchen!
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder haben ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG). Zuständig ist die Gewerbeaufsicht.
der im Land vorhandenen Betriebe je Jahr, §21 Abs. 1a ArbSchG. Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb.
bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 ArbSchG (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2), in den übrigen Fällen des §25 bis 5.000 €
SafeMind vs. Excel-Vorlage vs. externer Berater – der ehrliche Vergleich.
| Kriterium | Excel/Eigenlösung | Ext. Berater | |
|---|---|---|---|
| Einrichtungszeit | Befragung in 15 Minuten angelegt | 2-4 Wochen | 4-8 Wochen |
| Kosten | Ab 699 EUR einmalig je Befragungswelle | Interne Arbeitszeit | Projektpreis auf Anfrage |
| Dokumentation | Nach § 6 ArbSchG mit Zeitstempeln | Risikobehaftet | Abhängig vom Berater |
| Anonymität | Ergebnisse ab 5 Antworten je Gruppe | Schwer umsetzbar | Eingeschränkt |
| Mehrsprachigkeit | 15+ Sprachen | Manuell | Aufpreis |
| Automatische Auswertung | Ja, sofort | Manuell | Manuell |
| Behörden-Dokumentation | PDF-Export | Selbst erstellen | Selbst erstellen |
| Updates bei Gesetzesänderungen | Automatisch | Selbst pflegen | Aufpreis |
Mit SafeMind zahlen Sie einen Pauschalpreis ab 699 EUR einmalig je Befragungswelle statt Beratungshonoraren oder interner Entwicklungszeit.
Plus: Befragung in 15 Minuten angelegt statt wochenlanger Eigenarbeit
7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung
Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche
Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren
Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken
Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen
Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen
Dokumentation aller Schritte nach § 6 ArbSchG mit Zeitstempeln
Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung
Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.
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