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Gesetzlich vorgeschrieben seit 2013

Psychische Gefährdungsbeurteilung
Digital & GDA-konform

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach ArbSchG §5 einfach und effizient. Mit SafeMind legen Sie die Befragung in 15 Minuten an, die Auswertung folgt nach Ende der Laufzeit (Standard 4 Wochen): DSGVO-konform, anonym und nach § 6 ArbSchG dokumentiert.

5%

Ab 2026 müssen Behörden 5 % aller Betriebe jährlich prüfen (§ 21 ArbSchG) – Verzehnfachung. Schwerpunkt: psychische Gefährdungsbeurteilung.

Wie die Behörden prüfen → Prüfungs-Checkliste →

Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die systematische Erfassung und Bewertung aller psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz – eine Pflicht für jeden Arbeitgeber.

Definition nach ArbSchG §5

Die psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: GB Psych oder GBU Psych) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse, bei der psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert werden.

Im Unterschied zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, die sich auf physische Gefahren konzentriert, fokussiert die GB Psych auf Faktoren wie Stress, Überlastung, Konflikte und ungünstige Arbeitsbedingungen.

Die 6 Gestaltungsbereiche (GDA)

  • 1
    Arbeitsinhalte/-aufgabe

    Monotonie, Zeitdruck, hohe Verantwortung, emotionale Belastung

  • 2
    Arbeitsorganisation

    Arbeitsabläufe, Unterbrechungen, fehlende Informationen

  • 3
    Arbeitszeit

    Schichtarbeit, Überstunden, Pausenregelungen, Erreichbarkeit

  • 4
    Soziale Beziehungen

    Führungsverhalten, Konflikte, mangelnde Unterstützung

  • 5
    Arbeitsmittel

    Software, Werkzeuge, Geräte, Arbeitsmaterialien

  • 6
    Arbeitsumgebung

    Lärm, Beleuchtung, Ergonomie, räumliche Enge

Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG §5

Seit 2013 verpflichtend – ohne Ausnahme für alle deutschen Arbeitgeber.

Seit 2013 verpflichtend

Mit der Novellierung des ArbSchG wurde die psychische Belastung explizit als zu beurteilende Gefährdung aufgenommen.

Anordnung, dann Bußgeld bis 30.000 EUR

Die Behörde ordnet zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung mit Frist an. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 ArbSchG. Hinzu kommt die Haftung bei Unfällen.

Arbeitgeber-Verantwortung

Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung – Delegation ist möglich, die Haftung bleibt bestehen.

Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen – auch nicht für Kleinbetriebe, Start-ups oder bestimmte Branchen!

Die Mindestbesichtigungsquote ab 2026

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder haben ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG). Zuständig ist die Gewerbeaufsicht.

5%

Mindestbesichtigungsquote

der im Land vorhandenen Betriebe je Jahr, §21 Abs. 1a ArbSchG. Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb.

Bis zu 30.000 € Bußgeld

bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 ArbSchG (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2), in den übrigen Fällen des §25 bis 5.000 €

Was ändert sich?

  • Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent je Land und Jahr
  • GB Psych wird gezielt nachgefragt
  • Bußgeld erst bei Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung

So sind Sie vorbereitet

  • GB Psych jetzt durchführen
  • Dokumentation nach § 6 ArbSchG nutzen
  • GDA-konforme Methodik einsetzen

Vorteile gegenüber manueller Durchführung

SafeMind vs. Excel-Vorlage vs. externer Berater – der ehrliche Vergleich.

Kriterium
SafeMind SafeMind
Excel/EigenlösungExt. Berater
EinrichtungszeitBefragung in 15 Minuten angelegt2-4 Wochen4-8 Wochen
KostenAb 699 EUR einmalig je BefragungswelleInterne ArbeitszeitProjektpreis auf Anfrage
DokumentationNach § 6 ArbSchG mit ZeitstempelnRisikobehaftetAbhängig vom Berater
AnonymitätErgebnisse ab 5 Antworten je GruppeSchwer umsetzbarEingeschränkt
Mehrsprachigkeit15+ SprachenManuellAufpreis
Automatische AuswertungJa, sofortManuellManuell
Behörden-DokumentationPDF-ExportSelbst erstellenSelbst erstellen
Updates bei GesetzesänderungenAutomatischSelbst pflegenAufpreis

Mit SafeMind zahlen Sie einen Pauschalpreis ab 699 EUR einmalig je Befragungswelle statt Beratungshonoraren oder interner Entwicklungszeit.

Plus: Befragung in 15 Minuten angelegt statt wochenlanger Eigenarbeit

GDA Logo

Vorgehen nach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

7 essenzielle Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung

1

Festlegen von Tätigkeitsbereichen

Definition aller zu beurteilenden Arbeitsplätze und Bereiche

2

Ermittlung

Systematische Erfassung psychischer Belastungsfaktoren

3

Beurteilung

Bewertung der ermittelten Gefährdungen und Risiken

4

Maßnahmen

Entwicklung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen

5

Wirksamkeitskontrolle

Überprüfung der Wirksamkeit implementierter Maßnahmen

6

Dokumentation

Dokumentation aller Schritte nach § 6 ArbSchG mit Zeitstempeln

7

Fortschreibung

Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Beurteilung

Ihre Maßnahmen.
Unser Know-how.

Bis zu 100 % Förderung nach §20 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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SafeMind

Selbst gemacht

Wissenschaftlich entwickelt

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✓ SafeMind

Fragebogen entwickelt mit der Universität Mannheim, wissenschaftlich validiert (Masterarbeit)

✗ Selbst gemacht

Ungetestete Eigenentwicklung

Fazit: Sparen Sie Zeit und Risiko. SafeMind ist sofort einsatzbereit.

Häufige Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

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