Lärm, Zeitdruck, Alleinarbeit auf der Baustelle – Handwerksberufe gehören zu den psychisch belastendsten Tätigkeiten überhaupt. Das Gesetz verpflichtet Sie trotzdem zur Dokumentation: ab dem ersten Mitarbeiter, ohne Ausnahme.
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Das Wichtigste in Kürze
§5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber im Handwerk zur psychischen Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Betriebsgröße und Gewerk. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft 5 % aller Betriebe jährlich (§21 ArbSchG). Fehlt die Dokumentation: bis zu 30.000 € Bußgeld. SafeMind erledigt die vollständige GB Psych inklusive rechtssicherer Dokumentation in 3 Min. Setup + 12 Min. Befragung – komplett auf dem Smartphone.
Der GDA-Leitfaden unterscheidet vier Belastungsbereiche: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung. Im Handwerk sind alle vier überdurchschnittlich ausgeprägt.
Dauerlärm durch Maschinen und Werkzeuge erhöht nachweislich das psychische Stressniveau. Körperliche Schwerstarbeit führt zu mentaler Erschöpfung – besonders im Dachdeckerhandwerk, bei SHK-Installateuren und im Tiefbau.
Auftragsrückstände, Lieferprobleme und Kundendruck erzeugen chronischen Zeitstress. Besonders Betriebsinhaber im Handwerk tragen die Verantwortung allein – ohne HR-Puffer oder Führungsstab.
Elektriker, Installateure und Servicetechniker arbeiten häufig allein und ohne direkte Kollegenkontakte. Fehlende soziale Unterstützung am Arbeitsplatz ist laut GDA-Leitfaden ein zentraler psychischer Belastungsfaktor.
Gasinst allateure, Elektriker und Aufzugsmonteure arbeiten unter erhöhtem Haftungsdruck. Fehler haben nicht nur berufliche, sondern potenziell strafrechtliche Konsequenzen – ein permanenter psychischer Stressor.
Reklamationen, Bauverzögerungen und Mehrforderungen von Bauherren gehören zum Handwerksalltag. Eskalierte Kundenkonflikte zählen nach §5 ArbSchG zu den sozialen Belastungsfaktoren, die erfasst werden müssen.
Frühschichten, Montageeinsätze mit Übernachtungen und Wochenendbereitschaft unterbrechen Erholungsphasen. Die arbeitswissenschaftliche Forschung belegt direkte Zusammenhänge zwischen Schichtarbeit und psychischer Belastung.
§5 Abs. 3 ArbSchG nennt ausdrücklich „psychische Belastungen bei der Arbeit" als zu beurteilenden Gefährdungsfaktor. Das bedeutet: Sie müssen alle oben genannten Belastungsarten systematisch erfassen, bewerten, Maßnahmen ableiten und die Ergebnisse dokumentieren. Die GDA-Leitlinien konkretisieren das Verfahren – SafeMind ist exakt darauf ausgerichtet.
Alle – aber jedes Gewerk hat eigene Belastungsschwerpunkte, die in der GB Psych abgebildet sein müssen.
Nicht aufgeführt? §5 ArbSchG gilt für alle Gewerke – von der Augenoptik bis zum Zweiradmechaniker.
Pro Verstoß, bei Wiederholung unbegrenzt wiederholbar. Trifft auch kleine Handwerksbetriebe.
Jedes 20. Unternehmen wird geprüft. Die Quote gilt ab 2026 auch in Bundesländern, die bisher kaum kontrollierten.
Bei psychisch bedingten Arbeitsunfällen oder Burnout-Ausfällen kann fehlende GB Psych als Organisationsverschulden gewertet werden.
Kein Berater. Kein Seminar. Keine Papierbögen.
Kostenloser Account in 60 Sekunden. Betrieb und Gewerk einmal konfigurieren.
1 Min.SafeMind wählt automatisch die GDA-konformen Fragen für Ihr Gewerk aus.
2 Min.Mitarbeiter scannen auf dem Smartphone – auf der Baustelle, in der Werkstatt, zu Hause.
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