GDA-Prüfquoten der Bundesländer (2023/2024)
Bundesdurchschnitt der Aufsichtskontrollen: 44,7 % der Soll-Vorgabe.
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde die Mindestbesichtigungsquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr verbindlich. Die Realität liegt deutlich darunter: Baden-Württemberg erreichte 2023 nur 19 % seiner Soll-Vorgabe bei GDA-Systemkontrollen, der Bundesdurchschnitt 44,7 %. Die Lücke ist die Grundlage des erwarteten Aufholeffekts ab 2026.
BaWü Erfüllungsquote GDA-Systemkontrollen 2023
Soll-Quote § 21 ArbSchG ab 2026
Bundesdurchschnitt Erfüllung 2023
BaWü Erfüllungsquote 2023
GDA-Betriebsbesichtigungen 2013–2018
Die rechtliche Grundlage
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020 wurde § 21 Abs. 1a ArbSchG eingefügt: Die Aufsichtsbehörden der Länder sind verpflichtet, jährlich mindestens 5 Prozent aller Betriebe zu besichtigen. Die Regelung tritt 2026 in Kraft. Der bisherige bundesweite Durchschnitt der Aufsichtsdichte lag laut BMAS-Zwischenbericht bei rund 1 Prozent — die Soll-Erhöhung entspricht damit einer Verfünffachung der Kontrolldichte.
Was Aufsichtsbehörden 2026 prüfen werden
- Vorhandensein einer schriftlichen, aktuellen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
- Berücksichtigung psychischer Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
- Differenzierung nach Tätigkeitsbereichen — kein Pauschalansatz
- Maßnahmenkreislauf inkl. Wirksamkeitskontrolle (§ 3 ArbSchG)
- Vollständige Dokumentation (§ 6 ArbSchG)
Quellen
- 1
Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020 — § 21 Abs. 1a ArbSchG
Bundesgesetzblatt 2020 Teil I S. 3334, 2020
Quelle öffnen Abgerufen: 2026-05-07 - 2
Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 2023
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW, 2024
Quelle öffnen Abgerufen: 2026-05-07 - 3
BMAS-Zwischenbericht zur Mindestbesichtigungsquote
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2024
Quelle öffnen Abgerufen: 2026-05-07 - 4
Wir verwenden Originalquellen deeplinkfähig. Diagramme zeichnen wir aus den Daten neu, keine 1:1-Übernahmen. Bei Statista-Daten wird die zugrundeliegende Primärquelle (z. B. WIdO, AOK) explizit benannt.
Weiterführend
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