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Compliance & Pflicht Stand: 2026-08-24

Kontrolldichte im Arbeitsschutz und die 5-%-Quote ab 2026

Kontrolldichte 2022: 0,84 %. Ab 2026 gilt eine Mindestbesichtigungsquote von 5 %.

Der BMAS-Zwischenbericht zur Kontrolldichte zählt für 2022 bundesweit 18.225 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung bei 2.180.620 Betrieben, also rund 8 je 1.000 Betriebe oder 0,84 %. Der Bericht grenzt diese Kontrolldichte ausdrücklich von der Besichtigungsquote im Sinne des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ab, die beiden Größen sind nicht dasselbe. Ab dem Kalenderjahr 2026 sind nach § 21 Abs. 1a ArbSchG mindestens 5 % der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen, maßgeblich ist die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit des Vorjahres. Baden-Württemberg hatte bis Ende 2023 erst 19 % des Solls der gesamten 3. GDA-Periode erfüllt (2.499 von 13.016 Besichtigungen).

0,84 %

Kontrolldichte im Bundesgebiet 2022 (BMAS-Zwischenbericht zur Kontrolldichte)

5 %

Mindestbesichtigungsquote ab 2026

§ 21 Abs. 1a ArbSchG

0,84 %

Kontrolldichte im Bundesgebiet 2022

BMAS-Zwischenbericht

18.225

Besichtigungen mit Systembewertung 2022

bei 2.180.620 Betrieben

19 %

Erfüllungsgrad Baden-Württemberg

Soll der 3. GDA-Periode, Stand 31.12.2023

Die rechtliche Grundlage

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020 wurde § 21 Abs. 1a ArbSchG eingefügt. Wörtlich: „Beginnend mit dem Kalenderjahr 2026 sind im Laufe eines Kalenderjahres mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen." Von der Quote kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. Maßgeblich für die Zahl der im Land vorhandenen Betriebe ist die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit des Vorjahres, nicht das Unternehmensregister. Wer stattdessen die rund 3,2 Millionen Unternehmen aus der Destatis-Statistik zugrunde legt, überschätzt das gesetzliche Soll erheblich.

Wo die Aufsicht heute steht

Der BMAS-Zwischenbericht zur Kontrolldichte zählt für 2022 bundesweit 18.225 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung bei 2.180.620 Betrieben, also rund acht je 1.000 Betriebe oder 0,84 %. Der Bericht grenzt diese Kontrolldichte ausdrücklich von der Besichtigungsquote im Sinne des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ab: Die beiden Größen messen nicht dasselbe und dürfen nicht gegeneinander gerechnet werden. Für Baden-Württemberg weist der Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2023 einen Erfüllungsgrad von 19 % aus, 2.499 von 13.016 Besichtigungen. Bezugsgröße ist dabei das Soll der gesamten 3. GDA-Periode, nicht ein Jahres-Soll für 2023. Erfüllungsgrade weiterer Länder weisen die Jahresberichte nicht als Kennzahl aus.

Wonach die GDA ihre Besichtigungen steuert

Die GDA steuert ihre Betriebsbesichtigungen über Themen und Betriebsgröße, nicht über Wirtschaftszweige. Für die 3. Periode sind 150.000 Besichtigungen in Betrieben mit 1 bis 249 Beschäftigten vorgesehen, davon 50.000 zufällig ausgewählte in Betrieben mit 20 bis 99 Beschäftigten. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind Muskel-Skelett-Belastungen, psychische Belastungen und krebserzeugende Gefahrstoffe.

Was Aufsichtsbehörden prüfen

  • Vorhandensein einer schriftlichen, aktuellen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
  • Berücksichtigung psychischer Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
  • Differenzierung nach Tätigkeitsbereichen, kein Pauschalansatz
  • Maßnahmenkreislauf einschließlich Wirksamkeitskontrolle (§ 3 ArbSchG)
  • Vollständige Dokumentation (§ 6 ArbSchG)

Quellen

  1. 1

    Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22.12.2020 - § 21 Abs. 1a ArbSchG

    Bundesgesetzblatt 2020 Teil I S. 3334, 2020

    Quelle öffnen Abgerufen: 2026-05-07
  2. 2

    Zwischenbericht zur Kontrolldichte im Arbeitsschutz

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2024

    Datenjahr 2022. Wörtlich: 18.225 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung bei 2.180.620 Betrieben, rund acht je 1.000 Betriebe. Der Bericht hält fest, dass es sich dabei nicht um eine Besichtigungsquote im Sinne des Arbeitsschutzkontrollgesetzes handelt.

    Quelle öffnen Abgerufen: 2026-08-24
  3. 3

    Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 2023

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, 2024

    Tabelle 1 und Abb. 2: 2.499 von 13.016 Besichtigungen, Erfüllungsgrad 19 %. Bezugsgröße ist das Soll der gesamten 3. GDA-Periode, kein Jahres-Soll. Der dort genannte Bundesdurchschnitt von 44,7 % steht im Bericht ohne Quellenangabe und ist von keiner zweiten amtlichen Stelle bestätigt.

    Quelle öffnen Abgerufen: 2026-08-24
  4. 4

    GDA-Jahresbericht 2025, Arbeitsprogramm Betriebsbesichtigungen

    Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, 2026

    3. GDA-Periode 2021 bis 2026. Die Besichtigungen werden nach Betriebsgröße gesteuert, nicht nach Wirtschaftszweig: 150.000 Besichtigungen in Betrieben von 1 bis 249 Beschäftigten, davon 50.000 zufällig ausgewählte in Betrieben von 20 bis 99 Beschäftigten.

    Quelle öffnen Abgerufen: 2026-08-24

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