Psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschland: Fakten & Zahlen 2026
Geprüfte, zitierfähige Fakten zur gesetzlichen Pflicht, Bußgeldern und Statistiken rund um die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) in Deutschland. Jede Kennzahl nennt Bezugsgröße, Quelle und Datenjahr. Quellen: ArbSchG, BMAS, BAuA, GDA, DAK, Deutsche Rentenversicherung.
Wichtigste Fakten auf einen Blick
- Gesetzliche Grundlage
- §5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Pflicht seit
- 25. Oktober 2013 (§5 Abs. 3 Nr. 6 eingefügt durch Art. 8 BUK-NOG vom 19.10.2013, BGBl. I S. 3836)
- Gilt für
- Alle Arbeitgeber in Deutschland ab 1 Mitarbeiter
- Maximales Bußgeld
- 30.000 € bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG); in den übrigen Fällen 5.000 €
- Mindestbesichtigungsquote ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
- mindestens 5 % der Betriebe je Bundesland und Jahr (§21 Abs. 1a ArbSchG)
- Betroffene Betriebe
- 2.138.116 Betriebe (Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2024, Bezugsgröße der Quote nach §21 Abs. 1a ArbSchG); 3.543.865 rechtliche Einheiten im Unternehmensregister (Destatis)
- GDA-Periode (3., aktuell)
- 2021–2026
- Zuständige Behörde
- Gewerbeaufsichtsamt / Arbeitsschutzbehörde je Bundesland
Statistiken & Zahlen
aller Arbeitsunfähigkeitstage entfallen auf psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99): 147,3 von 881,5 Mio. AU-Tagen. Bezugsgröße: alle Arbeitnehmenden in Deutschland (BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Datenjahr 2024)
Fehltage je 100 Beschäftigte durch psychische Erkrankungen im Jahr 2024. Bezugsgröße: 2,42 Mio. erwerbstätige DAK-Versicherte (DAK Psychreport 2025). Die Kennzahl misst Fehltage je 100 Versicherte, nicht einen Anteil an allen AU-Tagen
der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entfielen 2024 auf die Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie, mit Abstand die größte Gruppe (69.294 von 171.732). Nach ICD-Kapitel F00 bis F99 einschließlich Suchterkrankungen sind es 42,0 % (Deutsche Rentenversicherung, RV in Zahlen 2025 und RV in Zeitreihen 2025, Datenjahr 2024)
aller Betriebe in Deutschland führen überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durch (2015: 52 %). Bezugsgröße: alle Betriebe (GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24, 3.817 Betriebe)
dieser Betriebe beziehen psychische Belastung in die Gefährdungsbeurteilung ein. Bezugsgröße: Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung (GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24). Eine Quote für den Anteil aller Betriebe mit GB Psych weist keine der Quellen aus
Mindestanteil der Betriebe, den die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder ab 2026 jährlich besichtigen müssen (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Maximales Bußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 ArbSchG (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG)
Gestaltungsbereiche, die nach GDA-Leitlinien beurteilt werden müssen
Jahr, seit dem die psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschland verpflichtend ist: in Kraft seit dem 25. Oktober 2013 (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
Quellen: BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024 (Datenjahr 2024); DAK Psychreport 2025 (Datenjahr 2024); Deutsche Rentenversicherung, RV in Zahlen 2025 (Datenjahr 2024); GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24; ArbSchG; Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2024. Die Bezugsgröße steht jeweils an der Kennzahl.
Gesetzliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung: die Kernpflicht
§5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. §5 Abs. 3 Nr. 6 (eingefügt 2013) nennt explizit "psychische Belastungen bei der Arbeit" als verpflichtenden Beurteilungsgegenstand.
Bußgeldvorschriften bei Verstößen
§25 ArbSchG ist die Bußgeldvorschrift. Die fehlende Gefährdungsbeurteilung wird nicht unmittelbar geahndet: Die Behörde ordnet zuerst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung mit Frist an. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
GDA-Leitlinien: Methodik für die Behörden
Die GDA-Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung beschreibt nach §20 Abs. 1 SGB VII und §21 Abs. 3 Nr. 1 ArbSchG die methodische Vorgehensweise der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger. Sie richtet sich an diese Stellen, nicht an Anbieter, und begründet kein Anerkennungs- oder Konformitätsverfahren.
Die 6 GDA-Gestaltungsbereiche
Jede GB Psych muss alle sechs in den GDA-Leitlinien definierten Bereiche abdecken.
| # | Bereich | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Arbeitsinhalt & Arbeitsaufgabe | Vollständigkeit, Variabilität, kognitive Anforderungen, emotionale Anforderungen |
| 2 | Arbeitsorganisation | Arbeitszeit, Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, Kommunikation, Kooperation |
| 3 | Soziale Beziehungen | Führungsverhalten, Kollegenverhältnis, soziale Unterstützung |
| 4 | Arbeitsumgebung | Physikalische Bedingungen, Lärm, Klima, Beleuchtung, ergonomische Gestaltung |
| 5 | Arbeitsmittel | Verwendung, Gebrauchstauglichkeit und Gestaltung der eingesetzten Arbeitsmittel |
| 6 | Arbeitszeit | Dauer, Lage, Flexibilität, Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst |
Häufig gestellte Fragen
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung in Deutschland Pflicht?
Ja. Seit dem 25. Oktober 2013 sind alle Arbeitgeber in Deutschland mit mindestens einem Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage ist §5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), eingefügt durch Art. 8 des BUK-NOG vom 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836). Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Unternehmensgrößen oder Branchen.
Wie hoch ist das Bußgeld für fehlende psychische Gefährdungsbeurteilung?
Eine fehlende psychische Gefährdungsbeurteilung löst für sich genommen kein Bußgeld aus. Die Behörde ordnet zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG an, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, und kann die betroffene Arbeit untersagen, wenn das nicht geschieht. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Welche Unternehmen müssen eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Jeder Arbeitgeber in Deutschland mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Das gilt für Einzelunternehmer, kleine Betriebe, KMU und Großkonzerne, branchenübergreifend. Die Pflicht gilt auch für Beschäftigte im Homeoffice und mobile Arbeit.
Was bedeutet GDA-konform bei der Gefährdungsbeurteilung?
GDA-konform bedeutet, dass die Gefährdungsbeurteilung den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entspricht. Die Leitlinie fordert die Beurteilung von sechs Merkmalsbereichen: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und Arbeitszeit. Die GDA-Leitlinien richten sich an die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger. Ein förmliches Anerkennungs- oder Konformitätsverfahren für Anbieter gibt es nicht, eine vorab zugesicherte Anerkennung kann deshalb niemand versprechen.
Wie oft werden Unternehmen auf GB Psych-Compliance kontrolliert?
Nach §21 Abs. 1a ArbSchG haben die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder ab dem Kalenderjahr 2026 jährlich mindestens 5 % der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen. Das ist eine Pflichtquote der Behörden, keine Prüfwahrscheinlichkeit für den einzelnen Betrieb. Maßgeblich für die Zahl der Betriebe ist die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit des Vorjahres. Die GDA steuert ihre Besichtigungen über Themen und Betriebsgröße, nicht über Branchen: Schwerpunkte sind Muskel-Skelett-Belastungen, psychische Belastungen und krebserzeugende Gefahrstoffe, das Arbeitsprogramm Psyche nennt Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten.
Was ist der Unterschied zwischen GB Psych und Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) ist der Oberbegriff für die Beurteilung aller Arbeitsplatzrisiken. GB Psych (oder GBU Psych) bezeichnet speziell den psychischen Teil, der seit Oktober 2013 explizit nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben ist. Beide werden oft zusammen durchgeführt, wobei der psychische Teil in der Praxis häufig fehlt.
Müssen Mitarbeiter bei der GB Psych anonym bleiben?
Anonymität ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Das ArbSchG verlangt keine Offenlegung von Einzelergebnissen. Anonyme Teilnahme erhöht die Rücklaufquote und die Qualität der Ergebnisse erheblich. Vor der Auswertung wird i.d.R. eine Mindestgruppengröße von 5 Personen empfohlen, um Anonymität zu gewährleisten.
Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die Einrichtung dauert ca. 3 Minuten. Die Mitarbeiterbefragung dauert ca. 12 Minuten pro Teilnehmer. Nach der Befragungsphase (typisch 1–4 Wochen) werden Auswertung und PDF-Dokumentation automatisch erstellt. Der Gesamtaufwand für den Arbeitgeber beträgt bei Unternehmen bis 50 Mitarbeiter in der Regel weniger als 1 Stunde.
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