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Psychische Gefährdungsbeurteilung für Pflege & Gesundheit

Pflegekräfte, Altenpfleger und medizinisches Personal gehören zu den am stärksten psychisch belasteten Berufsgruppen in Deutschland. Konfrontation mit Sterben und Tod, chronische Unterbesetzung und körperliche Übergriffe durch Patienten führen zu erhöhten Burnout-Raten. Die gesetzliche Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung ist in dieser Branche besonders dringend.

Typische psychische Belastungen für Pflege & Gesundheit

1

Emotionale Arbeit: ständige Konfrontation mit Leid, Sterben und Tod

2

Chronische Unterbesetzung und Arbeit unter Zeitdruck ohne ausreichende Pausen

3

Physische Gewalt und verbale Aggression durch Patienten und Angehörige

4

Unregelmäßige Schichtdienste inklusive Nacht- und Wochenenddienste

5

Hohe Verantwortung bei gleichzeitig mangelnder Entscheidungsautonomie

Typische Gefährdungen für die Gesundheit

  • Burnout durch dauerhaft überhöhte emotionale Anforderungen
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) durch kritische Ereignisse
  • Schlafstörungen und chronische Erschöpfung durch Schichtdienst
  • Depressionen durch mangelnde Erholungsmöglichkeiten und fehlende Wertschätzung

Branchenspezifische Rechtsgrundlage

In stationären Einrichtungen gelten zusätzlich die Heimgesetze der Länder sowie das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das Mindestvorgaben für Personalschlüssel enthält. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet branchenspezifische GB-Psych-Instrumente.

Zusätzlich: §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

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Häufige Fragen

Gilt die psychische Gefährdungsbeurteilung auch für Pflege & Gesundheit?

Ja. Seit 2013 verpflichtet §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG alle Arbeitgeber ohne Ausnahme, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen – das gilt auch für alle Betriebe, die Pflege & Gesundheit beschäftigen, unabhängig von der Betriebsgröße.

Welche psychischen Belastungen müssen für Pflege & Gesundheit erfasst werden?

Für Pflege & Gesundheit schreiben die GDA-Leitlinien die Erfassung aller sechs Gestaltungsbereiche vor. Besonders relevant sind: Emotionale Arbeit: ständige Konfrontation mit Leid, Sterben und Tod, Chronische Unterbesetzung und Arbeit unter Zeitdruck ohne ausreichende Pausen, Physische Gewalt und verbale Aggression durch Patienten und Angehörige. Alle Belastungsfaktoren müssen für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert werden.

Wie lange dauert eine psychische Gefährdungsbeurteilung für Pflege & Gesundheit?

Mit einer professionellen Software wie SafeMind dauert die vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung für Pflege & Gesundheit nur wenige Tage statt Wochen. Die Mitarbeiterbefragung läuft automatisiert in 15+ Sprachen, die Auswertung erfolgt in Echtzeit und die Dokumentation wird automatisch GDA-konform erstellt.

Was passiert ohne psychische Gefährdungsbeurteilung für Pflege & Gesundheit?

Betriebe ohne vollständige psychische Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder bis 30.000 € je Verstoß nach §25 ArbSchG. Die Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren im GDA-Programm 2024–2028 gezielt die Dokumentation auch für Pflege & Gesundheit.

Gibt es branchenspezifische Besonderheiten für Pflege & Gesundheit?

Ja: In stationären Einrichtungen gelten zusätzlich die Heimgesetze der Länder sowie das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das Mindestvorgaben für Personalschlüssel enthält. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet branchenspezifische GB-Psych-Instrumente. Zusätzlich gilt das bundesweite ArbSchG §5 für alle Arbeitgeber.