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Betriebsrat-Paket: Psychische Gefährdungsbeurteilung

Interaktiver Musterantrag, Kontroll-Checkliste und Rechtsgrundlagen. Daten eingeben, als PDF herunterladen – kostenlos, ohne Account.

Ihre gesetzlichen Rechte

§80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Überwachungspflicht zur Einhaltung des §5 ArbSchG.

§87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Mitbestimmungsrecht bei Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG

Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung psychischer Belastungen seit 2013.

1. Musterantrag – Aufforderung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Tragen Sie links Ihre Daten ein. Der Brief rechts aktualisiert sich live. Dann als PDF herunterladen – kostenlos, kein Account.

Ihre Angaben

Öffnet Druckdialog → Als PDF speichern

2. Betriebsrat-Kontrollcheckliste

Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob die psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rechtliche Grundlage

  • Wurde eine psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Beschäftigtengruppen durchgeführt?
  • Ist die Beurteilung GDA-leitlinienkonform (alle 6 Gestaltungsbereiche abgedeckt)?
  • Ist die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert?
  • Wurde die Beurteilung nach wesentlichen Änderungen aktualisiert?
  • Wurde der Betriebsrat gemäß §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG einbezogen?

Befragungsmethodik

  • War die Befragung anonym?
  • War der Rücklauf ausreichend (>60% empfohlen)?
  • Wurden alle 6 GDA-Gestaltungsbereiche abgefragt?
  • Wurden ausreichend kleine Gruppen separat ausgewertet (≥5 Personen je Gruppe)?
  • Wurde ein wissenschaftlich validierter Fragebogen eingesetzt?

Ergebnisse & Maßnahmen

  • Wurden die Ergebnisse den Beschäftigten mitgeteilt?
  • Wurden konkrete Maßnahmen aus den Ergebnissen abgeleitet?
  • Wurde ein Zeitrahmen für die Umsetzung festgelegt?
  • Wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?
  • Wurden die Ergebnisse dem Betriebsrat vorgelegt?

Dokumentation

  • Ist die Gefährdungsbeurteilung für Behördenkontrollen dokumentiert?
  • Gibt es einen PDF-Bericht oder gleichwertigen Nachweis?
  • Sind Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen dokumentiert?
  • Ist das Datum der Beurteilung dokumentiert?

Häufige Fragen

Hat der Betriebsrat das Recht, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu fordern?

Ja. Nach §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat die Pflicht, die Einhaltung des §5 ArbSchG zu überwachen. Nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat er zudem ein Mitbestimmungsrecht bei Planung und Durchführung.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Durchführung verweigert?

Der Betriebsrat kann das Gewerbeaufsichtsamt einschalten oder beim Arbeitsgericht die Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts beantragen. Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG).

Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden?

Es gibt keine festen Intervalle, aber §3 ArbSchG fordert Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen. In der Praxis alle 2 Jahre empfohlen.

Kann der Betriebsrat das Befragungstool mitbestimmen?

Ja. Nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Methodenwahl, Fragebogen und Ergebniskommunikation. Eine Betriebsvereinbarung ist empfehlenswert.

Ihr Arbeitgeber möchte die GB Psych durchführen – was jetzt?

SafeMind ist ein GDA-konformes Tool, das den Betriebsrat aktiv einbezieht. Anonym, schnell eingerichtet, mit PDF-Dokumentation für Behördenkontrollen.

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