Betriebsrat-Paket: Psychische Gefährdungsbeurteilung
Interaktiver Musterantrag, Kontroll-Checkliste und Rechtsgrundlagen. Daten eingeben, als PDF herunterladen – kostenlos, ohne Account.
Ihre gesetzlichen Rechte
Überwachungspflicht zur Einhaltung des §5 ArbSchG.
Mitbestimmungsrecht bei Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung psychischer Belastungen seit 2013.
1. Musterantrag – Aufforderung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Tragen Sie links Ihre Daten ein. Der Brief rechts aktualisiert sich live. Dann als PDF herunterladen – kostenlos, kein Account.
Ihre Angaben
Öffnet Druckdialog → Als PDF speichern
[Adresse]
[Unternehmensname]
Sehr geehrte/r [Name Geschäftsführer/in],
der Betriebsrat macht hiermit von seinem Überwachungsrecht nach §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Gebrauch und fordert das Unternehmen auf, seiner gesetzlichen Pflicht nach §5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unverzüglich nachzukommen und eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Rechtliche Grundlage:
- – §5 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG: Pflicht zur Beurteilung psychischer Belastungen (verpflichtend seit 01.01.2013)
- – §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachungspflicht des Betriebsrats zur Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften
- – §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zum Gesundheitsschutz
Unsere Forderungen:
- Durchführung einer GDA-leitlinienkonformen psychischen Gefährdungsbeurteilung für alle Beschäftigtengruppen bis spätestens 04.07.2026.
- Einbeziehung des Betriebsrats in Planung und Durchführung gemäß §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
- Vorlage der Ergebnisse beim Betriebsrat und gemeinsame Beratung über Maßnahmen zur Belastungsreduzierung.
- Schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungsergebnisse.
Wir bitten um schriftliche Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen, wie das Unternehmen dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen möchte.
Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß gemäß §25 ArbSchG.
Mit freundlichen Grüßen,
2. Betriebsrat-Kontrollcheckliste
Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob die psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Rechtliche Grundlage
- Wurde eine psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Beschäftigtengruppen durchgeführt?
- Ist die Beurteilung GDA-leitlinienkonform (alle 6 Gestaltungsbereiche abgedeckt)?
- Ist die Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert?
- Wurde die Beurteilung nach wesentlichen Änderungen aktualisiert?
- Wurde der Betriebsrat gemäß §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG einbezogen?
Befragungsmethodik
- War die Befragung anonym?
- War der Rücklauf ausreichend (>60% empfohlen)?
- Wurden alle 6 GDA-Gestaltungsbereiche abgefragt?
- Wurden ausreichend kleine Gruppen separat ausgewertet (≥5 Personen je Gruppe)?
- Wurde ein wissenschaftlich validierter Fragebogen eingesetzt?
Ergebnisse & Maßnahmen
- Wurden die Ergebnisse den Beschäftigten mitgeteilt?
- Wurden konkrete Maßnahmen aus den Ergebnissen abgeleitet?
- Wurde ein Zeitrahmen für die Umsetzung festgelegt?
- Wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft?
- Wurden die Ergebnisse dem Betriebsrat vorgelegt?
Dokumentation
- Ist die Gefährdungsbeurteilung für Behördenkontrollen dokumentiert?
- Gibt es einen PDF-Bericht oder gleichwertigen Nachweis?
- Sind Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen dokumentiert?
- Ist das Datum der Beurteilung dokumentiert?
3. Rechtsgrundlagen – Kurzübersicht
Abs. 1: Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen. Abs. 3 Nr. 6 (2013): Psychische Belastungen werden ausdrücklich als Beurteilungsgegenstand genannt. Keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße oder Branche.
Kernaussage: "psychische Belastungen bei der Arbeit" explizit benannt
Verstöße gegen die Gefährdungsbeurteilungspflicht: bis 30.000 € pro Verstoß. Vorsätzliche Verstöße können zur strafrechtlichen Haftung der Geschäftsführung führen (§26 ArbSchG).
Kernaussage: Bußgeld gilt pro Verstoß, nicht pro Mitarbeiter
Abs. 1 Nr. 1: Der Betriebsrat hat die Pflicht, die Einhaltung des ArbSchG zu überwachen. Er muss auf festgestellte Verstöße aktiv hinwirken.
Kernaussage: Überwachung ist Pflicht, nicht bloßes Recht
Abs. 1 Nr. 7: Mitbestimmungsrecht bei der Planung und Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung – einschließlich Methodenwahl, Fragebogen und Ergebniskommunikation.
Kernaussage: Betriebsrat muss einbezogen werden – nicht nur informiert
Häufige Fragen
Hat der Betriebsrat das Recht, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu fordern?
Ja. Nach §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat die Pflicht, die Einhaltung des §5 ArbSchG zu überwachen. Nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat er zudem ein Mitbestimmungsrecht bei Planung und Durchführung.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Durchführung verweigert?
Der Betriebsrat kann das Gewerbeaufsichtsamt einschalten oder beim Arbeitsgericht die Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts beantragen. Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG).
Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden?
Es gibt keine festen Intervalle, aber §3 ArbSchG fordert Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen. In der Praxis alle 2 Jahre empfohlen.
Kann der Betriebsrat das Befragungstool mitbestimmen?
Ja. Nach §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Methodenwahl, Fragebogen und Ergebniskommunikation. Eine Betriebsvereinbarung ist empfehlenswert.
Ihr Arbeitgeber möchte die GB Psych durchführen – was jetzt?
SafeMind ist ein GDA-konformes Tool, das den Betriebsrat aktiv einbezieht. Anonym, schnell eingerichtet, mit PDF-Dokumentation für Behördenkontrollen.
Auch hilfreich: Fakten & Zahlen 2026 · SiFa finden