§26 ArbSchG · Rheinland-Pfalz · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Rheinland-Pfalz
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Rheinland-Pfalz: Gewerbeaufsicht RLP. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz
Die Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Abteilung Gewerbeaufsicht ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Rheinland-Pfalz: Chemie (BASF), Wein & Lebensmittel, Pharma & Biotech, Tourismus. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Gewerbeaufsicht RLP hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Rheinland-Pfalz — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Rheinland-Pfalz:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Rheinland-Pfalz?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zum Arbeitsschutz in Rheinland-Pfalz
Häufige Fragen — Rheinland-Pfalz
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Rheinland-Pfalz?
- In Rheinland-Pfalz ist die Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Abteilung Gewerbeaufsicht für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Rheinland-Pfalz. Die konkrete Höhe legt die Gewerbeaufsicht RLP im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die Gewerbeaufsicht RLP?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Rheinland-Pfalz jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Chemie (BASF), Wein & Lebensmittel, Pharma & Biotech.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Rheinland-Pfalz?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die Gewerbeaufsicht RLP in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.