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§26 ArbSchG · Baden-Württemberg · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Baden-Württemberg

Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Baden-Württemberg: Regierungspräsidien BW. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

6+

Schwerpunktstädte

Zuständige Behörde in Baden-Württemberg

Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen (Abteilung Arbeitsschutz) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Baden-Württemberg. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.

Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Baden-Württemberg: Automotive, Maschinenbau, Pharma, IT. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Regierungspräsidien BW hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Baden-Württemberg — nach Stadt

Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Baden-Württemberg:

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Baden-Württemberg?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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Mehr zum Arbeitsschutz in Baden-Württemberg

Häufige Fragen — Baden-Württemberg

Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg ist die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen (Abteilung Arbeitsschutz) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
Wie hoch ist das Bußgeld in Baden-Württemberg bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Baden-Württemberg. Die konkrete Höhe legt die Regierungspräsidien BW im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
Wie oft kontrolliert die Regierungspräsidien BW?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Baden-Württemberg jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Automotive, Maschinenbau, Pharma.
Was passiert nach einer Kontrolle in Baden-Württemberg?
Bei erstmaligem Verstoß setzt die Regierungspräsidien BW in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.