§26 ArbSchG · Mecklenburg-Vorpommern · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Mecklenburg-Vorpommern
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS MV. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern: Hafen & Schiffbau, Tourismus, Lebensmittel, Forschung. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die LAGuS MV hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Mecklenburg-Vorpommern — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Mecklenburg-Vorpommern:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Mecklenburg-Vorpommern?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zum Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen — Mecklenburg-Vorpommern
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Mecklenburg-Vorpommern?
- In Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die konkrete Höhe legt die LAGuS MV im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die LAGuS MV?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Hafen & Schiffbau, Tourismus, Lebensmittel.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Mecklenburg-Vorpommern?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die LAGuS MV in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.