§26 ArbSchG · Berlin · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Berlin
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Berlin: LAGetSi Berlin. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Berlin
Die Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Berlin. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Berlin: IT & Tech-Startups, Verwaltung, Gastronomie, Gesundheitswesen. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die LAGetSi Berlin hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Berlin — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Berlin:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Berlin?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
- Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zum Arbeitsschutz in Berlin
Häufige Fragen — Berlin
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Berlin?
- In Berlin ist die Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Berlin bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Berlin. Die konkrete Höhe legt die LAGetSi Berlin im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die LAGetSi Berlin?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Berlin jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind IT & Tech-Startups, Verwaltung, Gastronomie.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Berlin?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die LAGetSi Berlin in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.