🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

§26 ArbSchG · Nordrhein-Westfalen · Aktualisiert 2026

Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Nordrhein-Westfalen

Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierungen NRW. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.

30.000 €

Maximales Bußgeld

6

Verstoßtypen

5 %

Prüfquote ab 2026

11+

Schwerpunktstädte

Zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg (Dezernate Arbeitsschutz) ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.

Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Nordrhein-Westfalen: Stahl & Industrie, Logistik, Chemie & Pharma, Energie. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.

Strafrahmen nach §26 ArbSchG

Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Bezirksregierungen NRW hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:

Geringfügiger Verstoß (erste Kontrolle, Nachbesserung möglich) 500 € – 2.500 €
Mittlerer Verstoß (wiederholter Verstoß oder Teilbereiche fehlen) 2.500 € – 10.000 €
Schwerer Verstoß (vollständiges Fehlen, Verweigerung, vorsätzlich) 10.000 € – 30.000 €

Psychische Gefährdungsbeurteilung in Nordrhein-Westfalen — nach Stadt

Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Nordrhein-Westfalen:

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Nordrhein-Westfalen?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

  • Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
  • Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
  • In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.

Mehr zum Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen — Nordrhein-Westfalen

Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg (Dezernate Arbeitsschutz) für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Nordrhein-Westfalen. Die konkrete Höhe legt die Bezirksregierungen NRW im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
Wie oft kontrolliert die Bezirksregierungen NRW?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Nordrhein-Westfalen jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Stahl & Industrie, Logistik, Chemie & Pharma.
Was passiert nach einer Kontrolle in Nordrhein-Westfalen?
Bei erstmaligem Verstoß setzt die Bezirksregierungen NRW in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.