§26 ArbSchG · Niedersachsen · Aktualisiert 2026
Bußgeld bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung in Niedersachsen
Bis 30.000 € pro Verstoß. Zuständig in Niedersachsen: Gewerbeaufsicht Niedersachsen. Prüfquote 5 % ab 2026 — statistisch jeder 20. Betrieb pro Jahr.
Maximales Bußgeld
Verstoßtypen
Prüfquote ab 2026
Schwerpunktstädte
Zuständige Behörde in Niedersachsen
Die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Cuxhaven ist verantwortlich für die Durchsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in Niedersachsen. Sie führt sowohl regelmäßige Routinekontrollen als auch anlassbezogene Prüfungen durch. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) drohen Bußgelder bis 30.000 €.
Schwerpunktbranchen für Kontrollen in Niedersachsen: Automotive (VW), Maschinenbau, Versicherungen, Lebensmittel. Diese Branchen weisen statistisch erhöhte psychische Belastungsprofile auf und werden deshalb bevorzugt geprüft.
Strafrahmen nach §26 ArbSchG
Der Bußgeldrahmen ist bundeseinheitlich. Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat aber Ermessen, wo innerhalb des Rahmens das konkrete Bußgeld liegt:
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Niedersachsen — nach Stadt
Branchenspezifische Inhalte und lokale Aufsicht für die wichtigsten Städte in Niedersachsen:
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Niedersachsen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)
Mehr zum Arbeitsschutz in Niedersachsen
Häufige Fragen — Niedersachsen
- Wer prüft die psychische Gefährdungsbeurteilung in Niedersachsen?
- In Niedersachsen ist die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Cuxhaven für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Diese Behörde prüft im Rahmen von Betriebskontrollen die Umsetzung der GB-Psych-Pflicht nach §5 ArbSchG.
- Wie hoch ist das Bußgeld in Niedersachsen bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung?
- Das Bußgeld richtet sich nach §26 ArbSchG und beträgt bundeseinheitlich bis zu 30.000 € pro Verstoß — auch in Niedersachsen. Die konkrete Höhe legt die Gewerbeaufsicht Niedersachsen im Einzelfall fest, basierend auf Schwere des Verstoßes, Vorsatz und Schadenshöhe.
- Wie oft kontrolliert die Gewerbeaufsicht Niedersachsen?
- Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche gilt ab 2026 eine Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe pro Jahr. Statistisch wird also jeder 20. Betrieb in Niedersachsen jährlich kontrolliert. Schwerpunktbranchen sind Automotive (VW), Maschinenbau, Versicherungen.
- Was passiert nach einer Kontrolle in Niedersachsen?
- Bei erstmaligem Verstoß setzt die Gewerbeaufsicht Niedersachsen in der Regel eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Wer schnell und kooperativ handelt, kann Bußgelder erheblich reduzieren oder ganz abwenden. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Bußgelder im oberen Strafrahmen.