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Rechtliche Grundlagen

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz - Kernpflicht des Arbeitgebers.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers nach §5 ArbSchG.

Umfang der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss alle Gefährdungsarten umfassen:

Physische Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen (Maschinen, Werkzeuge)
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdungen

Psychische Gefährdungen (seit 2013 explizit):

Prozess der Gefährdungsbeurteilung

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit prüfen
  7. Dokumentieren und fortschreiben

Wer führt die Gefährdungsbeurteilung durch?

  • Verantwortlich: Arbeitgeber
  • Unterstützung: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt
  • Beteiligung: Betriebsrat, Beschäftigte

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Verwandte Suchbegriffe

GefährdungsbeurteilungArbeitsschutzArbSchG §5RisikobeurteilungArbeitssicherheit

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sie ist gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber nach §5 ArbSchG.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen - unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss bei Veränderungen (neue Arbeitsplätze, neue Verfahren, Unfälle) sowie regelmäßig aktualisiert werden. Eine jährliche Überprüfung ist empfehlenswert.

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