Was ist die Wirksamkeitskontrolle?
Die Wirksamkeitskontrolle ist der abschließende und gleichzeitig weiterführende Schritt der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Sie überprüft, ob die eingeleiteten Maßnahmen tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt haben – ob also die identifizierten psychischen Belastungen reduziert wurden.
Ohne Wirksamkeitskontrolle ist der Prozess der Gefährdungsbeurteilung nicht abgeschlossen. Die Maßnahmen sind nur so gut wie ihre nachgewiesene Wirkung.
Gesetzliche Pflicht: Warum ist die Kontrolle verpflichtend?
§3 Abs. 1 ArbSchG schreibt vor, dass Arbeitgeber die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen müssen. Ergänzend fordert §6 ArbSchG die Dokumentation des Ergebnisses dieser Überprüfung. Die Wirksamkeitskontrolle ist damit kein freiwilliges Extra, sondern integraler Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzprozesses.
Bei Betriebsprüfungen durch die Gewerbeaufsicht wird explizit nach dem Nachweis der Wirksamkeitskontrolle gefragt. Fehlt dieser, gilt die Gefährdungsbeurteilung als unvollständig.
Wann sollte die Wirksamkeitskontrolle stattfinden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Als Richtwert empfehlen Arbeitsschutzexperten:
- 6–12 Monate nach vollständiger Umsetzung der Maßnahmen
- Bei gravierenden Belastungen oder schnell umgesetzten Maßnahmen: bereits nach 3–6 Monaten
- Bei strukturellen Veränderungen (z. B. Restrukturierung, Homeoffice-Einführung): unmittelbar danach
Wichtig: Der Zeitpunkt muss von Anfang an im Maßnahmenplan festgehalten werden.
Methoden der Wirksamkeitskontrolle
1. Wiederholungsbefragung (empfohlen)
Die zuverlässigste Methode ist eine erneute standardisierte Mitarbeiterbefragung mit denselben Fragen wie beim ersten Durchgang. So lassen sich Veränderungen direkt messen und vergleichen.
- Vorteile: Quantifizierbar, statistisch vergleichbar, anonym
- Nachteil: Erfordert Bereitschaft der Mitarbeitenden zur erneuten Teilnahme
2. Kennzahlenanalyse
Betriebliche Kennzahlen können Hinweise auf die Wirksamkeit geben:
- Entwicklung der Fehlzeiten (Krankenquote)
- Fluktuation und Kündigungen
- Ergebnisse aus Mitarbeitergesprächen
- Meldungen an den Betriebsrat oder die Vertrauensperson
3. Workshop oder Fokusgruppe
Qualitative Überprüfung im Dialog mit den betroffenen Mitarbeitenden. Geeignet besonders für kleinere Teams oder ergänzend zur Befragung.
Dokumentation der Wirksamkeitskontrolle
Das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle muss schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentation sollte enthalten:
- Datum und Methode der Kontrolle
- Vergleich mit den ursprünglichen Belastungswerten
- Bewertung: Maßnahme wirksam / teilweise wirksam / nicht wirksam
- Ggf. neue oder angepasste Maßnahmen mit Fristen und Verantwortlichen
- Unterschrift des Verantwortlichen
Was tun, wenn Maßnahmen nicht wirken?
Wenn die Kontrolle zeigt, dass sich die Belastungssituation nicht verbessert hat, müssen neue Maßnahmen entwickelt werden. Der Prozess beginnt dann erneut:
- Ursachenanalyse: Warum hat die Maßnahme nicht gewirkt?
- Alternative Maßnahmen entwickeln (ggf. mit externer Beratung)
- Umsetzung und erneute Wirksamkeitskontrolle planen
Häufige Fehler bei der Wirksamkeitskontrolle
- Vergessen oder aufschieben: Der häufigste Fehler – die Kontrolle findet schlicht nicht statt
- Kein Vergleichsmaßstab: Wenn die erste Befragung nicht dokumentiert wurde, fehlt die Basis für den Vergleich
- Nur Kennzahlen statt Befragung: Fehlzeiten sinken nicht immer, auch wenn Belastungen reduziert wurden
- Keine Konsequenzen bei negativem Ergebnis: Die Kontrolle ist nur dann sinnvoll, wenn bei Bedarf auch nachgesteuert wird
SafeMind erinnert Sie automatisch an den vereinbarten Termin für die Wirksamkeitskontrolle und ermöglicht eine direkte Wiederholungsbefragung mit automatischem Vorher-Nachher-Vergleich.



