🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen
Kernthemen 8 min Lesezeit

GB Psych Dokumentation: Rechtssichere Nachweise erstellen

GB Psych rechtssicher dokumentieren: Gesetzliche Anforderungen nach § 6 ArbSchG, Inhalte und Aufbewahrungsfristen im Überblick.

S
Fachredaktion Arbeitsschutz

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dokumentationspflicht gilt für Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten nach § 6 ArbSchG
  • Dokumentiert werden müssen: Gefährdungen, Maßnahmen, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle
  • Es gibt keine vorgeschriebene Form – digital oder analog ist zulässig
  • Digitale Lösungen wie SafeMind erstellen automatisch rechtskonforme Nachweise mit Zeitstempel
Rechtssichere Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Gesetzliche Anforderungen nach § 6 ArbSchG

Die Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 Arbeitsschutzgesetz:

„Der Arbeitgeber hat Unterlagen zu führen, in denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentiert sind."

Für wen gilt die Dokumentationspflicht?

Die Dokumentationspflicht gilt für Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten. Auch kleinere Betriebe sollten jedoch dokumentieren – nicht zuletzt als Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

Was muss dokumentiert werden?

Die Dokumentation muss folgende Elemente enthalten:

1. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

  • Welche Tätigkeiten/Bereiche wurden betrachtet?
  • Welche psychischen Belastungen wurden identifiziert?
  • Wie wurden die Belastungen bewertet?

2. Festgelegte Maßnahmen

  • Welche Maßnahmen wurden beschlossen?
  • Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?
  • Bis wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?

3. Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle

  • Wurden die Maßnahmen umgesetzt?
  • Zeigen die Maßnahmen die gewünschte Wirkung?
  • Sind Anpassungen erforderlich?

Form der Dokumentation

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Die Dokumentation kann erfolgen als:

  • Digitale Dokumentation (z.B. in SafeMind)
  • Excel-Tabellen
  • Word-Dokumente
  • Papierformulare

Wichtig ist, dass die Dokumentation nachvollziehbar und vollständig ist.

Aufbewahrungsfristen

Für die Aufbewahrung der Dokumentation gilt:

  • Keine gesetzlich festgelegte Mindestfrist im ArbSchG
  • Empfehlung: Mindestens 5-10 Jahre aufbewahren
  • Bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten: Aufbewahrung bis zum Abschluss möglicher Verfahren

Checkliste: Vollständige Dokumentation

Prüfen Sie Ihre Dokumentation anhand dieser Checkliste:

  • ☐ Datum der Durchführung
  • ☐ Beteiligte Personen (Verantwortliche, Betriebsrat)
  • ☐ Angewandte Methode
  • ☐ Betrachtete Tätigkeitsbereiche
  • ☐ Ermittelte Belastungsfaktoren
  • ☐ Bewertung der Belastungen
  • ☐ Abgeleitete Maßnahmen
  • ☐ Verantwortlichkeiten und Termine
  • ☐ Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle
  • ☐ Datum der nächsten Überprüfung

Digitale Dokumentation mit SafeMind

SafeMind erstellt automatisch eine rechtssichere Dokumentation:

  • Automatische Protokollierung aller Schritte
  • Zeitstempel für alle Aktionen
  • PDF-Zertifikate für Behörden und Betriebsprüfungen
  • Versionierung bei Aktualisierungen
  • Revisionssichere Archivierung

Fazit

Eine ordnungsgemäße Dokumentation schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und dient als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht. Mit digitalen Lösungen wie SafeMind wird die Dokumentation automatisch erstellt – Sie können sich auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Dokumentation der GB Psych Pflicht?

Ja, für Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten ist die Dokumentation nach § 6 ArbSchG verpflichtend. Auch kleinere Betriebe sollten dokumentieren.

In welcher Form muss dokumentiert werden?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Digital oder analog ist gleichermaßen zulässig. Wichtig ist Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit.

Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden?

Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist. Empfohlen werden 5-10 Jahre. Bei Arbeitsunfällen sollte die Dokumentation bis zum Abschluss aller Verfahren aufbewahrt werden.

Glossar-Begriffe in diesem Artikel