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Rechtliche Grundlagen ArbSchG

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

Zentrales deutsches Gesetz für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Gesetz für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Deutschland. Es setzt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG um und bildet die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

Zentrale Bestimmungen

§3 - Grundpflichten des Arbeitgebers:

  • Treffen erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit
  • Kontinuierliche Verbesserung

§4 - Allgemeine Grundsätze:

  • Arbeit menschengerecht gestalten
  • Gefahren an der Quelle bekämpfen
  • Stand der Technik berücksichtigen

§5 - Gefährdungsbeurteilung:

  • Kernpflicht des Arbeitgebers
  • Einschließlich psychischer Belastungen (seit 2013)
  • Für alle Tätigkeiten/Arbeitsplätze

§6 - Dokumentation:

  • Ergebnisse dokumentieren
  • Maßnahmen festhalten
  • Bei Prüfung vorlegen können

Anwendungsbereich

Das ArbSchG gilt für:

  • Alle Arbeitgeber (unabhängig von der Größe)
  • Alle Beschäftigten (inkl. Auszubildende, Praktikanten)
  • Alle Branchen und Tätigkeiten

Konsequenzen bei Verstößen

  • Bußgelder bis zu 30.000 Euro
  • Haftung bei Arbeitsunfällen/Erkrankungen
  • Anordnungen der Aufsichtsbehörden

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Verwandte Suchbegriffe

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)?

Das ArbSchG ist das zentrale deutsche Gesetz für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Es verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und zum Schutz der Beschäftigten.

Für wen gilt das ArbSchG?

Das ArbSchG gilt für alle Arbeitgeber und alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das ArbSchG?

Bei Verstößen gegen das ArbSchG können Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Bei schweren Verstößen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Weiterführende Links

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