Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das zentrale Gesetz für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Deutschland. Es setzt die EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG um und bildet die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Zentrale Bestimmungen
§3 - Grundpflichten des Arbeitgebers:
- Treffen erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit
- Kontinuierliche Verbesserung
§4 - Allgemeine Grundsätze:
- Arbeit menschengerecht gestalten
- Gefahren an der Quelle bekämpfen
- Stand der Technik berücksichtigen
§5 - Gefährdungsbeurteilung:
- Kernpflicht des Arbeitgebers
- Einschließlich psychischer Belastungen (seit 2013)
- Für alle Tätigkeiten/Arbeitsplätze
§6 - Dokumentation:
- Ergebnisse dokumentieren
- Maßnahmen festhalten
- Bei Prüfung vorlegen können
Anwendungsbereich
Das ArbSchG gilt für:
- Alle Arbeitgeber (unabhängig von der Größe)
- Alle Beschäftigten (inkl. Auszubildende, Praktikanten)
- Alle Branchen und Tätigkeiten
Konsequenzen bei Verstößen
- Anordnung der Aufsichtsbehörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG, mit Frist und gegebenenfalls Untersagung der betroffenen Arbeit
- Bußgeld erst bei Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung: bis 30.000 Euro nach § 25 Abs. 2 ArbSchG, in den übrigen Fällen des § 25 bis 5.000 Euro
- Straftat nach § 26 ArbSchG bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit
- Haftung bei Arbeitsunfällen und Erkrankungen
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