GBU Psych steht für "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" und ist der Oberbegriff für alle systematischen Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gemäß §5 ArbSchG.
Gesetzliche Grundlage
Seit 2013 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Dies ergibt sich aus:
- §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG
- §6 ArbSchG (Dokumentationspflicht)
Verfahrensarten
Für die GBU Psych können verschiedene Verfahren eingesetzt werden:
Mitarbeiterbefragungen:
Beobachtungsverfahren:
- Strukturierte Arbeitsplatzbegehungen
- Expertenbeobachtungen
Workshops:
- Moderierte Gruppendiskussionen
- Analyseworkshops mit Beschäftigten
Prozessschritte
- Festlegung der Tätigkeiten/Bereiche
- Ermittlung der Belastungen
- Beurteilung der Belastungen
- Festlegung von Maßnahmen
- Umsetzung der Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Dokumentation
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