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Erhebungsinstrumente GBU Psych

GBU Psych (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung)

Oberbegriff für alle Verfahren zur systematischen Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.

GBU Psych steht für "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" und ist der Oberbegriff für alle systematischen Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gemäß §5 ArbSchG.

Gesetzliche Grundlage

Seit 2013 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Dies ergibt sich aus:

Verfahrensarten

Für die GBU Psych können verschiedene Verfahren eingesetzt werden:

Mitarbeiterbefragungen:

Beobachtungsverfahren:

  • Strukturierte Arbeitsplatzbegehungen
  • Expertenbeobachtungen

Workshops:

  • Moderierte Gruppendiskussionen
  • Analyseworkshops mit Beschäftigten

Prozessschritte

  1. Festlegung der Tätigkeiten/Bereiche
  2. Ermittlung der Belastungen
  3. Beurteilung der Belastungen
  4. Festlegung von Maßnahmen
  5. Umsetzung der Maßnahmen
  6. Wirksamkeitskontrolle
  7. Dokumentation

Digitale Umsetzung mit SafeMind

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Verwandte Suchbegriffe

GBU PsychGefährdungsbeurteilung psychische BelastungGB Psychpsychische GefährdungsbeurteilungArbSchG §5

Häufig gestellte Fragen

Was ist die GBU Psych?

GBU Psych steht für Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Sie ist seit 2013 für alle deutschen Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§5 ArbSchG).

Ist die GBU Psych Pflicht?

Ja, seit 2013 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Dies gilt für Unternehmen jeder Größe.

Welche Strafen drohen ohne GBU Psych?

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Ab 2026 wird mit einer Prüfquote von mindestens 5% der Unternehmen gerechnet.