Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte:
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei:
„Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften."
Die psychische Gefährdungsbeurteilung fällt eindeutig unter diese Vorschrift.
Was bedeutet Mitbestimmung?
- Der Arbeitgeber kann die GB Psych nicht allein einführen
- Alle wesentlichen Fragen müssen gemeinsam entschieden werden
- Bei Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle
Bereiche der Mitbestimmung
1. Methode und Verfahren
- Welcher Fragebogen wird verwendet?
- Wie wird die Befragung durchgeführt (online, Papier)?
- Wer hat Zugriff auf die Daten?
2. Durchführung
- Welche Bereiche werden wann befragt?
- Wie wird die Anonymität gewährleistet?
- Welche Mindest-Teilnehmerzahl gilt für Auswertungen?
3. Umgang mit Ergebnissen
- Wer sieht welche Ergebnisse?
- Wie werden Ergebnisse kommuniziert?
- Wie werden Maßnahmen entwickelt?
4. Maßnahmen
- Welche Maßnahmen werden umgesetzt?
- Wie wird die Wirksamkeit überprüft?
- Wann findet die nächste Befragung statt?
Betriebsvereinbarung zur GB Psych
Viele Unternehmen schließen eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der GB Psych ab.
Typische Inhalte
- Ziele und Grundsätze der GB Psych
- Angewendete Methode und Instrumente
- Verfahren und Zeitplan
- Datenschutz und Anonymität
- Kommunikation der Ergebnisse
- Maßnahmenentwicklung und -verfolgung
- Schulung der Beteiligten
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
- Rechtssicherheit für beide Seiten
- Klare Regeln für wiederkehrende Durchführungen
- Transparenz für alle Beschäftigten
Initiativrecht des Betriebsrats
Wenn der Arbeitgeber keine GB Psych durchführt, kann der Betriebsrat aktiv werden:
- Der Betriebsrat kann die Durchführung verlangen
- Bei Weigerung des Arbeitgebers: Weg zur Einigungsstelle
- Die Einigungsstelle kann die Durchführung anordnen
Konstruktive Zusammenarbeit
Eine erfolgreiche GB Psych erfordert die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat:
Tipps für den Betriebsrat
- Frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
- Konstruktiv an der Gestaltung mitwirken
- Nicht nur Rechte einfordern, sondern Verantwortung übernehmen
- Mitarbeiter zur Teilnahme ermutigen
Tipps für den Arbeitgeber
- Den Betriebsrat von Anfang an einbinden
- Transparenz über Ziele und Vorgehen schaffen
- Gemeinsam an Lösungen arbeiten
- Die Expertise des Betriebsrats nutzen
Fazit
Die Einbindung des Betriebsrats ist keine lästige Pflicht, sondern ein Erfolgsfaktor. Gemeinsam entwickelte Lösungen haben höhere Akzeptanz und bessere Umsetzungschancen. SafeMind unterstützt eine transparente und faire Zusammenarbeit aller Beteiligten.



