Zum Inhalt springen
🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen
Kernthemen 12 min Lesezeit

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Praktische Anleitung zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in 7 Schritten: Von der Vorbereitung bis zur Wirksamkeitskontrolle.

Patrick Kutzer
Gründer & BGM-Experte

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

  • Die GB Psych wird in 7 systematischen Schritten durchgeführt
  • Gute Vorbereitung und Kommunikation sind entscheidend für den Erfolg
  • Die Einbindung von Betriebsrat und Führungskräften erhöht die Akzeptanz
  • Mit digitalen Tools wie SafeMind lässt sich der Prozess deutlich beschleunigen
Die 7 Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Überblick: Die 7 Schritte der GB Psych

Die psychische Gefährdungsbeurteilung folgt einem strukturierten Prozess. Die folgende Sieben-Schritte-Gliederung orientiert sich an den Empfehlungen der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), ist aber unsere praktische Aufbereitung und keine wörtliche Wiedergabe eines GDA-Dokuments:

  1. Vorbereitung und Planung
  2. Tätigkeiten und Bereiche festlegen
  3. Psychische Belastungen ermitteln
  4. Belastungen beurteilen
  5. Maßnahmen entwickeln
  6. Maßnahmen umsetzen
  7. Wirksamkeit überprüfen

Schritt 1: Vorbereitung und Planung

Eine gründliche Vorbereitung ist das Fundament einer erfolgreichen GB Psych.

Verantwortlichkeiten klären

  • Projektleitung festlegen: Wer koordiniert den Prozess?
  • Steuerungsgruppe bilden: HR, Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Führungskräfte
  • Externe Unterstützung: Wird ein Dienstleister benötigt?

Methode auswählen

Entscheiden Sie sich für eine geeignete Erhebungsmethode:

  • Fragebogen: Ideal für größere Gruppen, anonym, gut auswertbar
  • Interviews: Tiefgehend, aber zeitaufwändig
  • Workshops: Partizipativ, gut für Maßnahmenentwicklung

Zeitplan erstellen

  • Realistische Zeiträume für jeden Schritt einplanen
  • Pufferzeiten berücksichtigen
  • Meilensteine definieren

Kommunikation vorbereiten

  • Mitarbeiter frühzeitig informieren
  • Ziele und Ablauf erklären
  • Anonymität zusichern (bei Befragungen)

Schritt 2: Tätigkeiten und Bereiche festlegen

Nicht jeder einzelne Arbeitsplatz muss separat betrachtet werden. Fassen Sie gleichartige Tätigkeiten zu Gruppen zusammen.

Kriterien für die Gruppenbildung

  • Ähnliche Arbeitsaufgaben
  • Vergleichbare Arbeitsorganisation
  • Ähnliche Arbeitsumgebung
  • Vergleichbare soziale Situation

Beispiele für Tätigkeitsgruppen

  • Sachbearbeitung Innendienst
  • Vertrieb Außendienst
  • Produktion Schichtarbeit
  • Führungskräfte mittleres Management
  • Kundenservice Telefon

Praxistipp

Als Erfahrungswert aus der Praxis, nicht als Vorgabe: Für KMU reichen oft 3-5 Tätigkeitsgruppen. Große Unternehmen benötigen entsprechend mehr Differenzierung.

Schritt 3: Psychische Belastungen ermitteln

Jetzt erfolgt die eigentliche Datenerhebung. Bei Verwendung eines Fragebogens (empfohlen) gehen Sie wie folgt vor:

Befragung vorbereiten

  • Befragungszeitraum festlegen (Empfehlung aus der Praxis: mindestens 2 Wochen, es gibt keine normative Vorgabe)
  • Teilnehmer einladen (per E-Mail, persönlich, Aushang)
  • Technische Voraussetzungen prüfen

Befragung durchführen

  • Erinnerungen versenden
  • Rücklaufquote monitoren
  • Bei Bedarf Zeitraum verlängern

Rücklaufquote

Eine gesetzliche oder normative Mindest-Rücklaufquote gibt es nicht: Weder die GDA-Leitlinie noch das BAuA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung noch die DGUV Information 206-026 nennen einen Schwellenwert. Je höher der Rücklauf, desto belastbarer die Aussage je Tätigkeitsgruppe. Entscheidend ist außerdem, dass alle Tätigkeitsgruppen erreicht werden und nicht nur einzelne Bereiche antworten.

Schritt 4: Belastungen beurteilen

Die erhobenen Daten müssen nun ausgewertet und interpretiert werden.

Auswertung

  • Ergebnisse pro Tätigkeitsgruppe aufbereiten
  • Mittelwerte und Verteilungen analysieren
  • Mit Benchmark-Daten vergleichen

Kritische Bereiche identifizieren

Als kritisch gelten Bereiche, die:

  • Deutlich vom Benchmark abweichen
  • Den Schwellenwert des eingesetzten Instruments überschreiten. Dieser Wert ist instrumentenabhängig: Die Prüfliste Psychische Belastung der Unfallversicherung Bund und Bahn setzt ihn bei über 50 % „eher nein"-Antworten an, BASA II bei mindestens 20 % (Handlungsbedarf empfohlen) beziehungsweise mindestens 30 % (vordringlich). Quelle: DGUV Information 206-026, Stand August 2019
  • Sich seit der letzten Erhebung verschlechtert haben

Ergebnisse kommunizieren

  • Steuerungsgruppe informieren
  • Führungskräfte einbeziehen
  • Mitarbeiter über Gesamtergebnisse informieren

Schritt 5: Maßnahmen entwickeln

Für identifizierte Problemfelder werden nun konkrete Maßnahmen entwickelt.

TOP-Prinzip anwenden

Maßnahmen sollten nach dem TOP-Prinzip priorisiert werden:

  • Technische Maßnahmen (z.B. bessere Arbeitsmittel, Lärm reduzieren)
  • Organisatorische Maßnahmen (z.B. Arbeitsabläufe optimieren, klare Zuständigkeiten)
  • Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Schulungen, Coaching)

Maßnahmen konkretisieren

Jede Maßnahme sollte enthalten:

  • Konkrete Beschreibung
  • Verantwortliche Person
  • Termin für die Umsetzung
  • Benötigte Ressourcen

Workshops nutzen

Moderierte Workshops mit betroffenen Mitarbeitern sind ideal, um praxisnahe und akzeptierte Maßnahmen zu entwickeln.

Schritt 6: Maßnahmen umsetzen

Die beschlossenen Maßnahmen müssen nun konsequent umgesetzt werden.

Umsetzungsplan erstellen

  • Prioritäten setzen (Quick Wins vs. langfristige Projekte)
  • Meilensteine definieren
  • Ressourcen bereitstellen

Fortschritt verfolgen

  • Regelmäßige Statusmeetings
  • Dokumentation des Fortschritts
  • Hindernisse identifizieren und beseitigen

Kommunikation

  • Mitarbeiter über laufende Maßnahmen informieren
  • Erfolge sichtbar machen
  • Feedback einholen

Schritt 7: Wirksamkeit überprüfen

Der Prozess ist erst abgeschlossen, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft wurde.

Zeitpunkt der Überprüfung

Die Wirksamkeitskontrolle sollte erfolgen:

  • Nach Abschluss der Maßnahmenumsetzung
  • Mit angemessenem zeitlichen Abstand. § 3 Abs. 1 ArbSchG verlangt die Überprüfung, nennt aber keine Frist; 6-12 Monate sind unsere Praxisempfehlung
  • Spätestens bei der nächsten regulären GB Psych

Methoden der Überprüfung

  • Wiederholungsbefragung mit gleichen Fragen
  • Kennzahlenvergleich (Krankenstand, Fluktuation)
  • Feedback-Gespräche mit Mitarbeitern

Ergebnisse dokumentieren

Die Dokumentation muss enthalten:

  • Wurden die Maßnahmen vollständig umgesetzt?
  • Zeigen die Maßnahmen Wirkung?
  • Sind Anpassungen oder weitere Maßnahmen nötig?

Fazit und nächste Schritte

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Prozess. Nach Abschluss eines Durchlaufs beginnt die Planung des nächsten. Mit SafeMind haben Sie alle Schritte im Blick und werden automatisch an fällige Aktualisierungen erinnert.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Durchführung einer GB Psych?

Der Zeitrahmen hängt von der Unternehmensgröße ab. Die Befragungsphase selbst dauert mit digitalen Tools wie SafeMind in kleinen Unternehmen typischerweise zwei bis vier Wochen. Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitskontrolle schließen sich daran an und brauchen deutlich länger.

Muss ich jeden Arbeitsplatz einzeln betrachten?

Nein, gleichartige Tätigkeiten können zu Gruppen zusammengefasst werden. Das reduziert den Aufwand erheblich.

Welche Rücklaufquote bei Befragungen ist ausreichend?

Eine normative Mindestquote gibt es nicht; weder die GDA-Leitlinie noch die DGUV Information 206-026 nennen einen Schwellenwert. Wichtiger als eine feste Zahl ist, dass jede Tätigkeitsgruppe genug Antworten liefert, um sie getrennt auswerten zu können.

Glossar-Begriffe in diesem Artikel