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Rechtliche Grundlagen ASiG

ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)

Regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Unterstützung des Arbeitgebers.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen durch Fachkräfte.

Kerninhalt des ASiG

Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von:

  • Betriebsärzten (§2 ASiG)
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit (§5 ASiG)

Diese unterstützen den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Aufgaben nach ASiG

Betriebsärzte:

  • Arbeitsmedizinische Beratung
  • Untersuchungen und Begehungen
  • Beurteilung gesundheitlicher Gefährdungen
  • Beratung bei psychischen Belastungen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa):

  • Sicherheitstechnische Beratung
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Überprüfung von Arbeitsmitteln
  • Schulung und Unterweisung

Relevanz für die GBU Psych

Betriebsärzte und Sifas sind wichtige Partner bei der:

  • Planung der Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl geeigneter Instrumente
  • Interpretation der Ergebnisse
  • Entwicklung von Maßnahmen

Alternative Betreuungsmodelle

  • Regelbetreuung: Feste Einsatzzeiten nach Betriebsgröße
  • Alternative Betreuung: Für Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter

SafeMind kann die Arbeit von Betriebsarzt und Sifa im Bereich psychische Belastung effizient unterstützen.

Verwandte Suchbegriffe

ASiGArbeitssicherheitsgesetzBetriebsarztFachkraft für ArbeitssicherheitSifa

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das ASiG?

Das ASiG regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese unterstützen den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Braucht jedes Unternehmen einen Betriebsarzt?

Ja, grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Für kleine Unternehmen gibt es vereinfachte Betreuungsmodelle.

Welche Rolle spielt der Betriebsarzt bei der GBU Psych?

Der Betriebsarzt berät bei der Planung, Durchführung und Auswertung der psychischen Gefährdungsbeurteilung und unterstützt bei der Maßnahmenentwicklung.

Weiterführende Links

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