Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen durch Fachkräfte.
Kerninhalt des ASiG
Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von:
- Betriebsärzten (§2 ASiG)
- Fachkräften für Arbeitssicherheit (§5 ASiG)
Diese unterstützen den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Aufgaben nach ASiG
Betriebsärzte:
- Arbeitsmedizinische Beratung
- Untersuchungen und Begehungen
- Beurteilung gesundheitlicher Gefährdungen
- Beratung bei psychischen Belastungen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa):
- Sicherheitstechnische Beratung
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Überprüfung von Arbeitsmitteln
- Schulung und Unterweisung
Relevanz für die GBU Psych
Betriebsärzte und Sifas sind wichtige Partner bei der:
- Planung der Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl geeigneter Instrumente
- Interpretation der Ergebnisse
- Entwicklung von Maßnahmen
Alternative Betreuungsmodelle
- Regelbetreuung: Feste Einsatzzeiten nach Betriebsgröße
- Alternative Betreuung: Für Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter
SafeMind kann die Arbeit von Betriebsarzt und Sifa im Bereich psychische Belastung effizient unterstützen.