🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen
Betriebliche Strukturen SiBe

Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Ehrenamtlich tätiger Mitarbeitender, der im Betrieb auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften achtet.

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist ein Beschäftigter, der den Arbeitgeber bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützt. Im Gegensatz zur Sifa handelt es sich um eine ehrenamtliche Funktion ohne spezielle Ausbildung.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 22 SGB VII müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße, den Gefahren und der Betriebsorganisation. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren dies in der DGUV Vorschrift 1.

Abgrenzung zur Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

SiBe Sifa
Rechtsgrundlage § 22 SGB VII § 5 ASiG
Pflicht ab 20 Beschäftigten 1 Beschäftigten
Qualifikation Keine spezielle Ausbildung Ingenieur/Techniker/Meister + Fachkunde
Funktion Ehrenamtlich, neben Haupttätigkeit Hauptberuflich oder extern beauftragt
Haftung Keine persönliche Haftung Beratungshaftung nach ASiG
Weisungsbefugnis Keine Beratungsfunktion gegenüber Arbeitgeber

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Im Arbeitsalltag:

  • Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren achten
  • Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung kontrollieren
  • Kollegen auf sicherheitsgerechtes Verhalten hinweisen
  • Mängel an Vorgesetzte oder Sifa melden

Bei der Gefährdungsbeurteilung:

  • Praktische Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag einbringen
  • An Begehungen teilnehmen
  • Feedback zu Maßnahmen geben

SiBe und psychische Gefährdungsbeurteilung

Sicherheitsbeauftragte können bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Rolle spielen:

  • Sie kennen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen aus erster Hand
  • Sie sind Vertrauenspersonen für Kollegen bei Belastungsthemen
  • Sie können auf psychische Belastungsfaktoren aufmerksam machen

In Zusammenarbeit mit der Sifa und Tools wie SafeMind tragen SiBe dazu bei, dass die GB Psych praxisnah und vollständig durchgeführt wird.

Bestellung und Qualifizierung

  • Freiwillige Meldung oder Vorschlag durch den Arbeitgeber
  • Zustimmung des Betriebsrats erforderlich
  • Ausbildung durch Berufsgenossenschaft (meist 2-Tages-Seminar)
  • Regelmäßige Fortbildung empfohlen

Verwandte Suchbegriffe

SicherheitsbeauftragterSiBeUnterschied Sifa SicherheitsbeauftragterUnterschied SiBe SifaSGB VII § 22DGUV Vorschrift 1Arbeitsschutz ehrenamtlichSicherheitsbeauftragter Aufgaben

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeitender, der ehrenamtlich und neben seiner Haupttätigkeit auf die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb achtet. Die Funktion ist ab 20 Beschäftigten Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen SiBe und Sifa?

Die Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist eine speziell ausgebildete Fachkraft mit gesetzlichem Beratungsauftrag nach ASiG. Der SiBe ist ein Mitarbeitender ohne spezielle Ausbildung, der ehrenamtlich auf Arbeitsschutz achtet. Die Sifa ist ab dem ersten Beschäftigten Pflicht, der SiBe erst ab 20 Beschäftigten.

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Der SiBe achtet auf Unfall- und Gesundheitsgefahren, kontrolliert Schutzeinrichtungen, weist Kollegen auf sicherheitsgerechtes Verhalten hin und meldet Mängel. Er hat keine Weisungsbefugnis und haftet nicht persönlich.

Kann der SiBe bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung helfen?

Ja, SiBe kennen die Arbeitsbedingungen aus erster Hand und können wertvolle Einblicke zu psychischen Belastungsfaktoren geben. In Zusammenarbeit mit der Sifa und Tools wie SafeMind tragen sie zu einer praxisnahen GB Psych bei.

Passende Ratgeber-Artikel