Was ist betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?
Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist der strategische Rahmen, mit dem ein Unternehmen alle Aktivitäten rund um die Gesundheit der Beschäftigten systematisch plant, steuert und überprüft. Ziel ist, Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Belegschaft dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig Fehlzeiten und Fluktuation zu senken.
Wichtig ist die Abgrenzung: BGM ist kein einzelnes Angebot, sondern das Gesamtsystem, das einzelne Maßnahmen koordiniert und an Unternehmenszielen ausrichtet.
Die drei Säulen des BGM
BGM stützt sich auf drei tragende Säulen:
- Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit: die gesetzlich verpflichtende Basis nach ArbSchG – inklusive der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): die verpflichtende Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (§167 SGB IX).
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): die freiwilligen, fördernden Angebote – von Bewegung über Ernährung bis Stressmanagement.
Merksatz: Arbeitsschutz und BEM sind Pflicht, BGF ist Kür. BGM bringt alle drei unter ein gemeinsames Dach.
BGM oder BGF? Der häufigste Irrtum
Viele Unternehmen setzen „BGM" mit Obstkörben, Yoga-Kursen und Schrittwettbewerben gleich – das ist jedoch nur die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Echtes BGM beginnt nicht mit Einzelaktionen, sondern mit einer belastbaren Analyse: Fehlzeitenauswertung, Mitarbeiterbefragung und – als gesetzlich verpflichtende Datengrundlage – die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Bausteine und Einführung in 5 Schritten
- 1. Analyse: Fehlzeiten, Befragungen und die psychische Gefährdungsbeurteilung als Datenbasis.
- 2. Ziele: messbare Ziele definieren (z. B. Senkung psychisch bedingter Fehltage).
- 3. Maßnahmen: aus den Daten abgeleitete, priorisierte Maßnahmen statt Gießkanne.
- 4. Umsetzung: mit klaren Verantwortlichkeiten und Ressourcen.
- 5. Wirksamkeitskontrolle: regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerung.
Der Pflichtkern jedes BGM: die psychische Gefährdungsbeurteilung
Wer ein BGM aufbaut, sollte mit dem beginnen, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist und gleichzeitig die beste Datengrundlage liefert: der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Sie deckt systematisch auf, wo psychische Belastungen entstehen – und liefert damit genau die Erkenntnisse, auf denen ein wirksames BGM aufbaut.
So wird aus einer Pflichtaufgabe der strategische Startpunkt des gesamten Gesundheitsmanagements. Mehr zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →

