Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung – umgangssprachlich „Hamburger Modell" – ist ein Verfahren, mit dem langzeiterkrankte Beschäftigte schrittweise und unter ärztlicher Begleitung an ihre frühere Arbeitsbelastung herangeführt werden. Statt nach Wochen oder Monaten der Arbeitsunfähigkeit sofort wieder voll einzusteigen, beginnen die Mitarbeitenden mit reduzierter Stundenzahl, die über einen festgelegten Zeitraum stufenweise erhöht wird.
Wichtig zum Verständnis: Während der gesamten Wiedereingliederung gilt der oder die Beschäftigte rechtlich weiterhin als arbeitsunfähig. Die Tätigkeit dient ausschließlich der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit.
Kurz gesagt: Die Wiedereingliederung ist eine Brücke zwischen Krankschreibung und vollständiger Rückkehr – medizinisch begleitet, freiwillig und zeitlich befristet.
Rechtsgrundlage: §74 SGB V und §44 SGB IX
Die stufenweise Wiedereingliederung ist gesetzlich verankert:
- § 74 SGB V – für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, deren bisherige Tätigkeit nach Art und Schwere stufenweise wieder aufgenommen werden kann.
- § 44 SGB IX – im Kontext der medizinischen Rehabilitation, wenn die Wiedereingliederung Teil einer Reha-Maßnahme ist (Übergangsgeld durch die Rentenversicherung).
Die Maßnahme ist für Beschäftigte freiwillig. Sie setzt eine ärztliche Empfehlung mit konkretem Stufenplan voraus und kann jederzeit abgebrochen werden, wenn die Belastung zu hoch ist.
Ablauf und Stufenplan
Ein typischer Wiedereingliederungsprozess läuft in diesen Schritten ab:
- Ärztliche Empfehlung: Der behandelnde Arzt stellt fest, dass eine stufenweise Rückkehr sinnvoll ist, und erstellt einen Stufenplan.
- Stufenplan: Festlegung der Arbeitszeiten je Phase – z. B. Woche 1–2 vier Stunden täglich, Woche 3–4 sechs Stunden, danach voller Umfang.
- Zustimmung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmen dem Plan zu; bei Reha bewilligt die Rentenversicherung, sonst die Krankenkasse.
- Durchführung & Anpassung: Der Plan wird umgesetzt und bei Bedarf ärztlich angepasst.
- Abschluss: Mit Erreichen der vollen Stundenzahl endet die Arbeitsunfähigkeit – die reguläre Beschäftigung lebt wieder auf.
Gehalt, Krankengeld und Kosten
Da die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, zahlt nicht der Arbeitgeber das reguläre Gehalt, sondern:
- die Krankenkasse Krankengeld (bei §74 SGB V) oder
- die Rentenversicherung Übergangsgeld (bei §44 SGB IX im Reha-Kontext).
Für den Arbeitgeber entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Entgeltkosten während der Wiedereingliederung – wohl aber der organisatorische Aufwand, Arbeitsplatz und Aufgaben an die reduzierte Belastbarkeit anzupassen.
Wiedereingliederung und BEM – wie sie zusammenhängen
Häufig werden Wiedereingliederung und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verwechselt. Der Unterschied:
- BEM (§167 Abs. 2 SGB IX) ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozess. Arbeitgeber müssen jedem Beschäftigten ein BEM anbieten, der innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war.
- Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein Instrument, das im Rahmen eines BEM (oder unabhängig davon) zur Anwendung kommen kann.
Ein BEM kann zur Wiedereingliederung führen – muss es aber nicht. Umgekehrt ist eine Wiedereingliederung auch ohne formales BEM möglich.
Psychische Erkrankungen: der häufigste Grund für lange Ausfälle
Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout verursachen die längsten Ausfallzeiten aller Diagnosegruppen – ein einzelner Fall dauert im Schnitt deutlich länger als bei körperlichen Erkrankungen. Genau diese Fälle münden besonders oft in eine stufenweise Wiedereingliederung.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Jede vermiedene psychische Erkrankung spart nicht nur Leid, sondern auch den erheblichen Aufwand von Langzeitausfall und Wiedereingliederung. Der wirksamste Hebel ist die Prävention – und die ist gesetzlich ohnehin Pflicht: Die psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG deckt psychische Belastungsquellen systematisch auf, bevor sie zu Erkrankungen führen.
Unternehmen, die ihre psychische Gefährdungsbeurteilung konsequent umsetzen und Maßnahmen ableiten, reduzieren langfristig sowohl die Zahl der Langzeiterkrankungen als auch den Bedarf an Wiedereingliederungen. Mehr zur psychischen Gefährdungsbeurteilung erfahren →



