Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Der Begriff psychische Belastung ist in der DIN EN ISO 10075-1 klar definiert: Es handelt sich um „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken". Entscheidend ist: Psychische Belastung ist wertneutral – sie beschreibt Einflüsse, nicht deren Folgen.
- Psychische Belastung = die äußeren Einflüsse (z. B. Zeitdruck, Lärm, Konflikte)
- Psychische Beanspruchung = die individuelle Reaktion darauf (z. B. Stress, Erschöpfung)
Häufigste Ursachen psychischer Belastungen
Die GDA-Leitlinien definieren sechs Gestaltungsbereiche, in denen psychische Belastungen auftreten können:
1. Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe
- Zeitdruck und Arbeitsmenge: Nach dem BAuA-Stressreport 2019 (BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018) berichten 60 % der abhängig Beschäftigten, häufig verschiedenartige Arbeiten gleichzeitig zu betreuen, 48 % von häufigem starken Termin- oder Leistungsdruck und 46 % von häufigen Arbeitsunterbrechungen
- Monotone, unterfordernde Tätigkeiten (Unterforderung ist ebenso belastend wie Überforderung)
- Hohes Maß an Verantwortung ohne ausreichende Ressourcen
- Emotionale Anforderungen (z. B. im Pflege- oder Sozialbereich)
2. Arbeitsorganisation
- Häufige Unterbrechungen und Störungen bei der Arbeit
- Unklare Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung
- Mangelnde Informationsflüsse
- Widersprüchliche Anforderungen von verschiedenen Vorgesetzten
3. Arbeitszeit
- Schichtarbeit und Nachtarbeit (wissenschaftlich gut belegt als Gesundheitsrisiko)
- Überstunden und mangelnde Erholung
- Permanente Erreichbarkeit (Entgrenzung durch Smartphone)
- Unvorhersehbare Arbeitszeiten
4. Soziale Beziehungen
- Schlechtes Führungsverhalten (mangelnde Wertschätzung, fehlende Unterstützung)
- Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten
- Soziale Isolation (besonders im Homeoffice)
- Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
5. Arbeitsmittel
- Mangelhafte Software und technische Hilfsmittel
- Fehlende Einweisung in neue Systeme
- Ergonomisch ungünstig gestaltete Arbeitsmittel
6. Arbeitsumgebung
- Lärm: Für Tätigkeiten mit hoher Konzentrationsanforderung (Tätigkeitskategorie I) darf ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden (ASR A3.7). Das ist ein zulässiger Höchstwert, keine Schwelle, ab der eine kognitive Beeinträchtigung einsetzt.
- Beleuchtung, Raumklima und Platzverhältnisse
- Ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze
Homeoffice, ständige Erreichbarkeit und häufig wechselnde Projektanforderungen sind kein eigener Merkmalsbereich der GDA-Leitlinie. Sie schlagen sich in den sechs Bereichen nieder, vor allem in Arbeitszeit, Arbeitsorganisation und sozialen Beziehungen.
Folgen psychischer Belastungen: Was passiert, wenn nichts getan wird?
- Auf psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99) entfielen 2024 147,3 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage, das sind 16,7 % aller AU-Tage in Deutschland (BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024, Bezugsgröße: alle Arbeitnehmenden, abgerufen am 24.08.2026)
- Psychische Diagnosen verursachen wenige, dafür lange Ausfälle: 16,7 % der AU-Tage bei nur 5,1 % der AU-Fälle (BKK Gesundheitsreport 2024, Datenjahr 2023, Bezugsgröße: beschäftigte BKK-Mitglieder). Dass der BKK-Wert und der BAuA-Wert beide bei 16,7 % liegen, ist ein Zufall zweier verschiedener Populationen und Datenjahre, nicht zu verwechseln mit einer gegenseitigen Bestätigung
- Volkswirtschaftlich schätzt die BAuA für 2024 den Produktionsausfall durch psychische und Verhaltensstörungen auf 22,5 Mrd. EUR und den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 38,0 Mrd. EUR. Die beiden Größen dürfen nicht addiert werden
Auf Unternehmensebene äußern sich unbehandelte psychische Belastungen durch:
- Erhöhte Fehlzeiten und Fluktuation
- Sinkende Produktivität und Kreativität
- Häufigere Fehler und Qualitätsprobleme
- Schwierigere Mitarbeitergewinnung (Employer Branding)
- Rechtliche Risiken bei Verstößen gegen das ArbSchG
Gesetzliche Pflicht: Was müssen Arbeitgeber tun?
§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet alle Arbeitgeber, psychische Belastungen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung systematisch zu erfassen und zu bewerten. Die wichtigsten Pflichten:
- Ermitteln: Alle psychischen Belastungsfaktoren in den 6 GDA-Gestaltungsbereichen erfassen
- Beurteilen: Bewertung nach Art, Schwere und Dauer
- Maßnahmen festlegen: Verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen
- Dokumentieren: Schriftliche Dokumentation (unabhängig von der Beschäftigtenzahl verpflichtend, §6 Abs. 1 ArbSchG)
- Wirksamkeit prüfen: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Bleibt die Gefährdungsbeurteilung aus, ordnet die Aufsichtsbehörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an. Wer dieser vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, riskiert ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG) sowie Haftungsrisiken bei arbeitsbedingten Erkrankungen.
Präventionsmaßnahmen: Was wirkt nachweislich?
Wirksame Maßnahmen gegen psychische Belastungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
Verhältnispräventive Maßnahmen (ändern die Arbeitsbedingungen)
- Arbeitsorganisation: Aufgabenrotation, klare Zuständigkeiten, Pufferzeiten einplanen
- Führung: Führungskräfteschulung, regelmäßiges Feedback, psychologische Sicherheit im Team
- Arbeitszeit: Flexiblere Arbeitszeitmodelle, Ruhezeiten konsequent einhalten
- Kommunikation: Klare Informationswege, No-Meeting-Zeiten, Abschaltzonen
Verhaltenspräventive Maßnahmen (stärken den Einzelnen)
- Stressmanagement-Trainings und Resilienzprogramme
- Entspannungsangebote (Yoga, Meditation, MBSR)
- Coaching und Supervision für belastete Mitarbeiter
Empfehlung: Verhältnispräventive Maßnahmen sind wirksamer und nachhaltiger. Sie sollten immer Vorrang haben.
Erste Schritte für Arbeitgeber
- Psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen (Pflicht nach ArbSchG §5)
- Ergebnisse mit Betriebsrat und Führungskräften besprechen
- Maßnahmenplan erstellen mit Verantwortlichen und Fristen
- Wirksamkeit nach 6–12 Monaten überprüfen
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