Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Der Begriff psychische Belastung ist in der DIN EN ISO 10075-1 klar definiert: Es handelt sich um „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken". Entscheidend ist: Psychische Belastung ist wertneutral – sie beschreibt Einflüsse, nicht deren Folgen.
- Psychische Belastung = die äußeren Einflüsse (z. B. Zeitdruck, Lärm, Konflikte)
- Psychische Beanspruchung = die individuelle Reaktion darauf (z. B. Stress, Erschöpfung)
Häufigste Ursachen psychischer Belastungen
Die GDA-Leitlinien definieren sechs Gestaltungsbereiche, in denen psychische Belastungen auftreten können:
1. Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe
- Zeitdruck und Arbeitsmenge: Zu viel Arbeit in zu wenig Zeit ist die meistgenannte Belastung in deutschen Betrieben (Quelle: GDA-Bestandsaufnahme 2022)
- Monotone, unterfordernde Tätigkeiten (Unterforderung ist ebenso belastend wie Überforderung)
- Hohes Maß an Verantwortung ohne ausreichende Ressourcen
- Emotionale Anforderungen (z. B. im Pflege- oder Sozialbereich)
2. Arbeitsorganisation
- Häufige Unterbrechungen und Störungen bei der Arbeit
- Unklare Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung
- Mangelnde Informationsflüsse
- Widersprüchliche Anforderungen von verschiedenen Vorgesetzten
3. Arbeitszeit
- Schichtarbeit und Nachtarbeit (wissenschaftlich gut belegt als Gesundheitsrisiko)
- Überstunden und mangelnde Erholung
- Permanente Erreichbarkeit (Entgrenzung durch Smartphone)
- Unvorhersehbare Arbeitszeiten
4. Soziale Beziehungen
- Schlechtes Führungsverhalten (mangelnde Wertschätzung, fehlende Unterstützung)
- Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten
- Soziale Isolation (besonders im Homeoffice)
- Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz
5. Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung
- Lärm über 55 dB(A) beeinträchtigt kognitiv (Quelle: BAuA)
- Mangelhafte Software und technische Hilfsmittel
- Ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze
6. Neue Arbeitsformen
- Homeoffice: Soziale Isolation, Work-Life-Entgrenzung
- Ständige Verfügbarkeit durch digitale Kommunikation
- Projektarbeit und häufig wechselnde Anforderungen
Folgen psychischer Belastungen: Was passiert, wenn nichts getan wird?
- Psychische Erkrankungen sind seit 2000 der dritthäufigste Grund für Krankschreibungen (Quelle: BKK Gesundheitsreport 2023)
- Durchschnittliche Fehlzeit bei psychischen Erkrankungen: 39,4 Tage – mehr als doppelt so lang wie bei körperlichen Erkrankungen (Quelle: DAK Gesundheitsreport 2023)
- Volkswirtschaftliche Kosten: ca. 56 Milliarden EUR pro Jahr (Quelle: Statista/OECD)
Auf Unternehmensebene äußern sich unbehandelte psychische Belastungen durch:
- Erhöhte Fehlzeiten und Fluktuation
- Sinkende Produktivität und Kreativität
- Häufigere Fehler und Qualitätsprobleme
- Schwierigere Mitarbeitergewinnung (Employer Branding)
- Rechtliche Risiken bei Verstößen gegen das ArbSchG
Gesetzliche Pflicht: Was müssen Arbeitgeber tun?
§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet alle Arbeitgeber, psychische Belastungen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung systematisch zu erfassen und zu bewerten. Die wichtigsten Pflichten:
- Ermitteln: Alle psychischen Belastungsfaktoren in den 6 GDA-Gestaltungsbereichen erfassen
- Beurteilen: Bewertung nach Art, Schwere und Dauer
- Maßnahmen festlegen: Verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen
- Dokumentieren: Schriftliche Dokumentation (ab 10 MA verpflichtend, §6 ArbSchG)
- Wirksamkeit prüfen: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Bei Nichtdurchführung drohen Bußgelder bis zu 30.000 EUR sowie Haftungsrisiken bei arbeitsbedingten Erkrankungen.
Präventionsmaßnahmen: Was wirkt nachweislich?
Wirksame Maßnahmen gegen psychische Belastungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
Verhältnispräventive Maßnahmen (ändern die Arbeitsbedingungen)
- Arbeitsorganisation: Aufgabenrotation, klare Zuständigkeiten, Pufferzeiten einplanen
- Führung: Führungskräfteschulung, regelmäßiges Feedback, psychologische Sicherheit im Team
- Arbeitszeit: Flexiblere Arbeitszeitmodelle, Ruhezeiten konsequent einhalten
- Kommunikation: Klare Informationswege, No-Meeting-Zeiten, Abschaltzonen
Verhaltenspräventive Maßnahmen (stärken den Einzelnen)
- Stressmanagement-Trainings und Resilienzprogramme
- Entspannungsangebote (Yoga, Meditation, MBSR)
- Coaching und Supervision für belastete Mitarbeiter
Empfehlung: Verhältnispräventive Maßnahmen sind wirksamer und nachhaltiger. Sie sollten immer Vorrang haben.
Erste Schritte für Arbeitgeber
- Psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen (Pflicht nach ArbSchG §5)
- Ergebnisse mit Betriebsrat und Führungskräften besprechen
- Maßnahmenplan erstellen mit Verantwortlichen und Fristen
- Wirksamkeit nach 6–12 Monaten überprüfen
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