Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (rechtlich: Entgeltfortzahlung) bedeutet, dass Beschäftigte bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ihr Gehalt für einen begrenzten Zeitraum weiter erhalten, obwohl sie nicht arbeiten. Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (§3 EFZG).
Dauer: die 6-Wochen-Regel
Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe weiter. Erst danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Voraussetzungen
- Wartezeit: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen.
- Unverschuldet: Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht vom Beschäftigten selbst verschuldet sein.
- Anzeige & Nachweis (§5 EFZG): Die Erkrankung ist unverzüglich anzuzeigen; eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens ab dem vierten Tag vorzulegen (der Arbeitgeber kann sie früher verlangen).
Höhe und was nach 6 Wochen gilt
Während der sechs Wochen gilt das Entgeltfortzahlungsprinzip: 100 % des regulären Arbeitsentgelts. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld – rund 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts.
Die „dieselbe Krankheit"-Regel
Erkrankt ein Beschäftigter an einer anderen Krankheit, entsteht grundsätzlich ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch. Bei derselben Krankheit nur dann, wenn er zuvor mindestens sechs Monate nicht deswegen arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.
Psychische Erkrankungen und Entgeltfortzahlungskosten
Psychische Erkrankungen verursachen die längsten Ausfallzeiten aller Diagnosegruppen – und damit die höchsten Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldkosten. Für Arbeitgeber ist Prävention deshalb auch ökonomisch der wirksamste Hebel.
Die gesetzlich ohnehin verpflichtende psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG deckt die Belastungsquellen auf, die zu langen Ausfällen führen – bevor sie entstehen. Mehr zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →

