Psychische Belastung am Arbeitsplatz: der Überblick
Psychische Erkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Gründen für lange Krankschreibungen und für Erwerbsminderungsrenten in Deutschland. Dieser Artikel führt nur Zahlen, die in einer benannten Primärquelle mit Datenjahr und Bezugsgröße stehen. Wo keine belastbare Quelle vorliegt, steht hier keine Zahl.
Für Arbeitgeber sind diese Daten unmittelbar relevant: § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet sie, psychische Belastungsfaktoren zu ermitteln und zu beurteilen.
Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Erkrankungen
BAuA: Bezugsgröße alle Arbeitnehmenden in Deutschland
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rechnet die Arbeitsunfähigkeitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen auf alle Arbeitnehmenden hoch. Für das Berichtsjahr 2024 fließen Daten von 32,6 Millionen GKV-Mitgliedsjahren ein.
- Insgesamt 881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage bei durchschnittlich 20,8 AU-Tagen je arbeitnehmender Person
- Davon 147,3 Mio. AU-Tage auf die Diagnosegruppe F00 bis F99 (Psychische und Verhaltensstörungen), das sind 16,7 % aller AU-Tage
- Nach den Muskel-Skelett-Erkrankungen (171,3 Mio.) und den Krankheiten des Atmungssystems (159,2 Mio.) ist das die dritthöchste der ausgewiesenen Diagnosegruppen. Die Sammelposition „Übrige Krankheiten" ist größer, aber keine Diagnosegruppe
Quelle: BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024, Tabellen 1 und 2. Datenjahr 2024, abgerufen am 24.08.2026.
BKK: Bezugsgröße beschäftigte BKK-Mitglieder
- 16,7 % aller AU-Tage entfielen auf psychische Störungen
- Gleichzeitig nur 5,1 % aller AU-Fälle. Psychische Diagnosen sind also selten, ziehen aber lange Ausfallzeiten nach sich
Quelle: BKK Dachverband, BKK Gesundheitsreport 2024, Faktenblatt. Datenjahr 2023, abgerufen am 24.08.2026. Der Report weist die Werte für beschäftigte Mitglieder aus, also für Pflicht- und freiwillige Mitglieder zusammen; für die beschäftigten Pflichtmitglieder allein nennt er 16,6 %.
Nicht zu verwechseln: Der BAuA-Wert und der BKK-Wert stimmen zwar beide auf 16,7 %, sie messen aber zwei verschiedene Populationen in zwei verschiedenen Datenjahren (BAuA: alle Arbeitnehmenden, Datenjahr 2024; BKK: beschäftigte BKK-Mitglieder, Datenjahr 2023). Die Übereinstimmung ist ein Zufall und keine gegenseitige Bestätigung.
DAK: Bezugsgröße erwerbstätige DAK-Versicherte
- 342 Fehltage je 100 Versicherte durch psychische Erkrankungen im Jahr 2024, ausgewertet für rund 2,42 Mio. erwerbstätige DAK-Versicherte
Quelle: DAK-Gesundheit, Psychreport 2025, Datenjahr 2024, abgerufen am 24.08.2026. Diese Kennzahl misst Fehltage je 100 Versicherte, nicht den Anteil an allen AU-Tagen. Beide Größen dürfen nicht gegeneinander gerechnet werden.
Burnout: die Diagnosegruppe Z73
Burnout ist keine eigenständige Diagnose in der Gruppe der psychischen und Verhaltensstörungen. Ärztinnen und Ärzte kodieren es als Zusatzinformation in der Diagnosegruppe Z73 („Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung"). Deshalb taucht Burnout in den F00-bis-F99-Zahlen oben nicht auf.
- Die AU-Tage der Diagnosegruppe Z73 stiegen je 1.000 AOK-Mitglieder von 101,6 Tagen (2015) auf 186,0 Tage (2024), also auf fast das Doppelte
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Fehlzeiten-Report 2025, Kapitel zu den krankheitsbedingten Fehlzeiten, Datenjahr 2024. Bezugsgröße: erwerbstätige AOK-Mitglieder, also Pflicht- und freiwillig Versicherte ohne ALG-I-Empfänger. Abgerufen am 24.08.2026.
Belastungsfaktoren: was in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen ist
Die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" gliedert die zu beurteilenden Merkmale in sechs Bereiche. Diese Gliederung ist der verbindliche Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung, unabhängig von Branche und Betriebsgröße:
- Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe: Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
- Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation und Kooperation
- Soziale Beziehungen: Beziehungen zu Kolleginnen und Kollegen sowie zu Vorgesetzten
- Arbeitsumgebung: Lärm, Beleuchtung, Klima, ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Arbeitsmittel: Verwendung, Gebrauchstauglichkeit und Gestaltung der eingesetzten Arbeitsmittel
- Arbeitszeit: Dauer, Lage, Flexibilität, Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst
Achtung, zwei verschiedene Raster: „Neue Arbeitsformen" ist kein Merkmalsbereich dieser Leitlinie. Der Begriff stammt aus dem älteren Erhebungsbogen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche 2013 bis 2018 und taucht deshalb in den Erfassungsquoten des folgenden Absatzes auf. Beide Raster dürfen nicht vermischt werden.
Der GDA-Abschlussbericht zum Arbeitsprogramm Psyche nutzt ein eigenes, älteres Raster und zeigt, welche Merkmalsbereiche in den besichtigten Betrieben tatsächlich erfasst wurden: „Arbeitszeit, Arbeitsorganisation" in 63 % (im Erhebungsbogen ein einziges kombiniertes Feld, deshalb ein gemeinsamer Wert und nicht zwei Bereiche mit je 63 %), Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe in 62 %, Arbeitsumgebung in 54 %, soziale Beziehungen in 50 % und neue Arbeitsformen in nur etwa 13 % der Betriebe. Bezugsgröße sind rund 13.000 im Programm besichtigte Betriebe; die 12.975 Fälle des Berichts sind Revisionsdatensätze, nicht eindeutig einzelne Betriebe. Die besichtigten Betriebe sind laut Bericht keine Zufallsstichprobe.
Volkswirtschaftliche Kosten
Die BAuA schätzt die volkswirtschaftlichen Ausfälle durch Arbeitsunfähigkeit in zwei Größen: den Produktionsausfall, bewertet über die Lohnkosten, und den Ausfall an Bruttowertschöpfung, bewertet über die Arbeitsproduktivität. Die zweite Größe enthält die erste bereits. Beide dürfen nicht addiert werden.
- Alle Diagnosen 2024: 134 Mrd. EUR Produktionsausfall, 227 Mrd. EUR Ausfall an Bruttowertschöpfung
- Psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99) 2024: 22,5 Mrd. EUR Produktionsausfall, 38,0 Mrd. EUR Ausfall an Bruttowertschöpfung
- Je Arbeitsunfähigkeitstag über alle Diagnosen: 152 EUR Produktionsausfall, 258 EUR Ausfall an Bruttowertschöpfung
- Anteil am Bruttonationaleinkommen durch psychische und Verhaltensstörungen: 0,5 % beim Produktionsausfall, 0,8 % beim Bruttowertschöpfungsausfall
Quelle: BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024, Tabellen 1 und 2. Abgerufen am 24.08.2026.
Erwerbsminderungsrenten
- 40,4 % der Neuzugänge in Erwerbsminderungsrenten entfielen 2024 auf die Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie, das sind 69.294 Fälle
- Zum Vergleich: Hämatologie und Onkologie 14,1 %, Neurologie 13,3 %, Orthopädie 9,9 %
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2025), Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugangsstatistik. Datenjahr 2024, abgerufen am 24.08.2026. Bezugsgröße sind ausschließlich die neu zugegangenen Erwerbsminderungsrenten, nicht alle Rentenzugänge und nicht der Anteil an den Fehltagen.
Compliance-Lücke: Was die GDA-Daten wirklich hergeben
Die größte strukturelle Herausforderung bleibt die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Pflicht und gelebter Praxis. Dazu gibt es zwei belegte Kennzahlen mit unterschiedlicher Bezugsgröße:
- 68 % aller Betriebe führen eine Gefährdungsbeurteilung durch, 2015 waren es 52 % (GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24, 3.817 Betriebe)
- Davon beziehen 65 % psychische Belastung in die Gefährdungsbeurteilung ein. Bezugsgröße: Betriebe mit Gefährdungsbeurteilung, nicht alle Betriebe (GDA 2023/24)
- Nach Betriebsgröße: Kleinstbetriebe bis 9 Beschäftigte 61 % mit Gefährdungsbeurteilung (2015: 42 %), 10 bis 49 Beschäftigte 85 % (2015: 71 %) (GDA 2023/24)
- Andere Bezugsgröße, ältere Daten: 47,4 % der rund 13.000 im GDA-Arbeitsprogramm Psyche 2013 bis 2018 besichtigten Betriebe verfügten über keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Die besichtigten Betriebe sind laut Abschlussbericht keine Zufallsstichprobe
- Eine Quote für den Anteil aller Betriebe mit psychischer Gefährdungsbeurteilung weist keine amtliche Quelle aus
- Ab 2026: staatliche Mindestbesichtigungsquote von 5 % der im Land vorhandenen Betriebe pro Jahr nach § 21 Abs. 1a ArbSchG
- Mögliche Bußgelder: bis zu 30.000 EUR, wenn einer vollziehbaren Anordnung der Aufsichtsbehörde nach § 22 Abs. 3 ArbSchG zuwidergehandelt wird (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 ArbSchG)
Quellenverzeichnis
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2024. Dortmund 2025. Abgerufen am 24.08.2026.
- BKK Dachverband: BKK Gesundheitsreport 2024, Faktenblatt. Datenjahr 2023. Berlin 2024. Abgerufen am 24.08.2026.
- DAK-Gesundheit: Psychreport 2025. Datenjahr 2024. Hamburg 2025. Abgerufen am 24.08.2026.
- Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO): Fehlzeiten-Report 2025, Kapitel krankheitsbedingte Fehlzeiten. Datenjahr 2024. Berlin 2025. Abgerufen am 24.08.2026.
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugangsstatistik. Datenjahr 2024. Berlin 2025. Abgerufen am 24.08.2026.
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Bericht zur Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24. Hrsg. NAK-Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Stand 31.03.2025, veröffentlicht am 24.06.2025. Feldzeit der Betriebsbefragung: 13.09.2023 bis 15.03.2024. Abgerufen am 24.08.2026.
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Abschlussbericht zum GDA-Arbeitsprogramm Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (2013–2018). Abgerufen am 24.08.2026.



