Was ist ein Krankenrückkehrgespräch?
Das Krankenrückkehrgespräch ist ein Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigtem nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit. Es hat keine eigene gesetzliche Grundlage und ist freiwillig. Richtig geführt signalisiert es Wertschätzung und klärt Unterstützungsbedarf – falsch geführt wirkt es als Kontroll- und Druckinstrument.
Abgrenzung zum BEM
Krankenrückkehrgespräch und BEM werden oft verwechselt:
- Krankenrückkehrgespräch: informell, freiwillig, keine gesetzliche Grundlage, keine Formvorgaben.
- BEM (§167 Abs. 2 SGB IX): gesetzlich verpflichtend, strukturiert, datenschutzkonform, ab mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten.
Ein fairer Ablauf – und was tabu ist
- Erlaubt: Interesse am Wohlbefinden, Angebot von Unterstützung, Frage nach arbeitsbedingten Belastungen.
- Tabu: die Frage nach der konkreten Diagnose, Druck, Verhör-Atmosphäre, Verknüpfung mit Sanktionen.
Beschäftigte müssen ihre Diagnose nicht offenlegen. Ein gutes Gespräch fragt nicht „Was hatten Sie?", sondern „Was brauchen Sie, um gut zurückzukommen – und gab es arbeitsbedingte Ursachen?".
Besser als Kontrolle: Prävention
Wenn Rückkehrgespräche immer wieder dieselben arbeitsbedingten Ursachen zutage fördern, ist das ein Signal: Hier helfen keine Einzelgespräche, sondern systematische Prävention. Die psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG deckt solche Belastungsquellen anonym und systematisch auf – und setzt an, bevor Beschäftigte überhaupt erst ausfallen. Mehr zur psychischen Gefährdungsbeurteilung →
