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Gewerbeaufsicht Bayern

In Bayern ist die Gewerbeaufsicht bei den sieben Bezirksregierungen angesiedelt: Es gibt je Regierungsbezirk genau ein Gewerbeaufsichtsamt mit Sitz in München (Oberbayern), Landshut (Niederbayern), Regensburg (Oberpfalz), Coburg (Oberfranken), Nürnberg (Mittelfranken), Würzburg (Unterfranken) und Augsburg (Schwaben). Jedes Amt ist für den gesamten jeweiligen Regierungsbezirk zuständig; eigenständige örtliche Ämter unterhalb der Bezirksebene gibt es nicht.

7 Ämter Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen ArbSchG (Bund)
ArbSchG (Bund)

Maßgebliches Landesgesetz

Bayern hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die zugehörigen Verordnungen; die Zuständigkeiten sind landesrechtlich den Regierungen zugewiesen.

Besonderheiten in Bayern

  • Sieben Gewerbeaufsichtsämter, organisatorisch an die Bezirksregierungen angegliedert
  • Jedes Amt deckt einen kompletten Regierungsbezirk ab
  • Zuständigkeitsübersicht unter gewerbeaufsicht.bayern.de

Alle 7 Ämter in Bayern

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Bayern?

Bayern hat 7 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Bayern für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Bayern ist ArbSchG (Bund). Bayern hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die zugehörigen Verordnungen; die Zuständigkeiten sind landesrechtlich den Regierungen zugewiesen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen in Bayern?

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen in Bayern prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Bayern kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Bayern geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Bayern Mängel feststellt?

Stellen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen in Bayern fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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