Gewerbeaufsicht Bayern
Bayern verfügt über acht eigenständige Staatliche Gewerbeaufsichtsämter, die den Arbeitsschutz in allen Regierungsbezirken des Freistaats flächendeckend sicherstellen. Bayern unterhält seit 1879 eine eigene Arbeitsschutzbehörde – eine der ältesten in Deutschland – und hat eine tiefe institutionelle Tradition in der gewerblichen Aufsicht. Die bayerischen Ämter sind direkt dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unterstellt.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Bayerische Arbeitsschutzgesetz (BayASchG) regelt die Organisation und Zuständigkeiten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Freistaat Bayern und legt besondere Anforderungen für die Betriebsüberwachung fest.
Besonderheiten in Bayern
- Eigene Arbeitsschutzbehörde seit 1879 – eine der ältesten Deutschlands
- Acht eigenständige Gewerbeaufsichtsämter mit eigenem Personal und Budgets
- Spezialisierte Prüfteams für Automotive, Chemie und Landwirtschaft
Alle 8 Ämter in Bayern
Gewerbeaufsichtsamt München
München
Telefon: 089 5116-2426
Psychische Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
DetailsGewerbeaufsichtsamt Augsburg
Augsburg
Telefon: 0821 3156-01
Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
DetailsGewerbeaufsichtsamt Nürnberg
Nürnberg
Telefon: 0911 9128-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt Würzburg
Würzburg
Telefon: 0931 380-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
DetailsGewerbeaufsichtsamt Regensburg
Regensburg
Telefon: 0941 5680-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung
DetailsGewerbeaufsichtsamt Landshut
Landshut
Telefon: 0871 808-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheitswesen
DetailsGewerbeaufsichtsamt Bayreuth
Bayreuth
Telefon: 0921 604-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung
DetailsGewerbeaufsichtsamt Weiden
Weiden in der Oberpfalz
Telefon: 0961 391-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU
DetailsVorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Bayern?
Bayern hat 8 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Staatliche Gewerbeaufsichtsämter organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Bayern für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Bayern ist BayASchG. Das Bayerische Arbeitsschutzgesetz (BayASchG) regelt die Organisation und Zuständigkeiten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Freistaat Bayern und legt besondere Anforderungen für die Betriebsüberwachung fest. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Bayern?
Die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Bayern prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Bayern kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Bayern geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Bayern Mängel feststellt?
Stellen die Staatliche Gewerbeaufsichtsämter in Bayern fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.