Gewerbeaufsicht Bayern
In Bayern ist die Gewerbeaufsicht bei den sieben Bezirksregierungen angesiedelt: Es gibt je Regierungsbezirk genau ein Gewerbeaufsichtsamt mit Sitz in München (Oberbayern), Landshut (Niederbayern), Regensburg (Oberpfalz), Coburg (Oberfranken), Nürnberg (Mittelfranken), Würzburg (Unterfranken) und Augsburg (Schwaben). Jedes Amt ist für den gesamten jeweiligen Regierungsbezirk zuständig; eigenständige örtliche Ämter unterhalb der Bezirksebene gibt es nicht.
Maßgebliches Landesgesetz
Bayern hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die zugehörigen Verordnungen; die Zuständigkeiten sind landesrechtlich den Regierungen zugewiesen.
Besonderheiten in Bayern
- Sieben Gewerbeaufsichtsämter, organisatorisch an die Bezirksregierungen angegliedert
- Jedes Amt deckt einen kompletten Regierungsbezirk ab
- Zuständigkeitsübersicht unter gewerbeaufsicht.bayern.de
Alle 7 Ämter in Bayern
Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
München
Telefon: 089 2176-1
Psychische Gefährdungsbeurteilung (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
DetailsGewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben
Augsburg
Telefon: 0821 327-01
Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
DetailsGewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken
Nürnberg
Telefon: 0911 928-2900
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsGewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken
Würzburg
Telefon: 0931 380-00
Psychische Gefährdungsbeurteilung und GDA-Konformität
DetailsGewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz
Regensburg
Telefon: 0941 5680-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung
DetailsGewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern
Landshut
Telefon: 0871 808-01
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheitswesen
DetailsGewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberfranken
Coburg
Telefon: 0921 604-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Bayern?
Bayern hat 7 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Bayern für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Bayern ist ArbSchG (Bund). Bayern hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die zugehörigen Verordnungen; die Zuständigkeiten sind landesrechtlich den Regierungen zugewiesen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen in Bayern?
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen in Bayern prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Bayern kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Bayern geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Bayern Mängel feststellt?
Stellen die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen in Bayern fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.