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Gewerbeaufsicht Sachsen

In Sachsen übernimmt die Landesdirektion Sachsen (Hauptsitz Chemnitz, Abteilung 5 Arbeitsschutz und Marktüberwachung) an vier Standorten (Dresden, Chemnitz, Bautzen, Leipzig) die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Der Schwerpunkt liegt auf dem verarbeitenden Gewerbe, Maschinenbau und der Elektroindustrie, die in Sachsen traditionell stark vertreten sind. Oberste Arbeitsschutzbehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz; für Bergbaubetriebe ist das Sächsische Oberbergamt zuständig.

4 Ämter Landesdirektion Sachsen SächsArbSchZuVO
SächsArbSchZuVO

Maßgebliches Landesgesetz

Die Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (SächsArbSchZuVO) bestimmt die Landesdirektion Sachsen (und für Bergbaubetriebe das Sächsische Oberbergamt) als zuständige Behörde für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes.

Besonderheiten in Sachsen

  • Vier Standorte (Dresden, Chemnitz, Bautzen, Leipzig) für flächendeckende Betreuung
  • Schwerpunkt verarbeitendes Gewerbe: Maschinenbau, Elektro, Automobilzulieferer
  • Hauptsitz der Landesdirektion in Chemnitz

Alle 4 Ämter in Sachsen

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Sachsen?

Sachsen hat 4 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Landesdirektion Sachsen organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Sachsen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Sachsen ist SächsArbSchZuVO. Die Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (SächsArbSchZuVO) bestimmt die Landesdirektion Sachsen (und für Bergbaubetriebe das Sächsische Oberbergamt) als zuständige Behörde für den Vollzug des bundesweiten Arbeitsschutzgesetzes. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Landesdirektion Sachsen in Sachsen?

Die Landesdirektion Sachsen in Sachsen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Sachsen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Sachsen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Sachsen Mängel feststellt?

Stellen die Landesdirektion Sachsen in Sachsen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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