Gewerbeaufsicht Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und hat den Arbeitsschutz auf fünf Bezirksregierungen verteilt: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Seit der Neuorganisation zum 01.04.2022 unterhält jede Bezirksregierung drei branchenorientierte Arbeitsschutz-Dezernate (55: Gesundheit, Bau, Chemie; 56: Handel, Metall, Elektrotechnik; 57: Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung). Oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW), unterstützt vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW).
Maßgebliches Landesgesetz
Nordrhein-Westfalen hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz, gesteuert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW).
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Bevölkerungsreichstes Bundesland: fünf Bezirksregierungen mit je drei branchenorientierten Arbeitsschutz-Dezernaten
- Landesweite Bergaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg
- Zentrale Fachstelle Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW)
Alle 5 Ämter in Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg (Arbeitsschutz)
Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Industriebetrieben
DetailsBezirksregierung Detmold (Arbeitsschutz)
Detmold
Telefon: 05231 71-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsBezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz)
Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Arbeitsprogramm Psyche)
DetailsBezirksregierung Köln (Arbeitsschutz)
Köln
Telefon: 0221 147-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Medien- und Kreativwirtschaft
DetailsBezirksregierung Münster (Arbeitsschutz)
Münster
Telefon: 0251 411-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheit
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Nordrhein-Westfalen?
Nordrhein-Westfalen hat 5 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Bezirksregierungen organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Nordrhein-Westfalen für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen ist ArbSchG (Bund). Nordrhein-Westfalen hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz, gesteuert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW). Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen?
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Nordrhein-Westfalen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Nordrhein-Westfalen Mängel feststellt?
Stellen die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.