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Gewerbeaufsicht Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und hat den Arbeitsschutz auf fünf Bezirksregierungen verteilt: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Seit der Neuorganisation zum 01.04.2022 unterhält jede Bezirksregierung drei branchenorientierte Arbeitsschutz-Dezernate (55: Gesundheit, Bau, Chemie; 56: Handel, Metall, Elektrotechnik; 57: Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung). Oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW), unterstützt vom Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW).

5 Ämter Bezirksregierungen ArbSchG (Bund)
ArbSchG (Bund)

Maßgebliches Landesgesetz

Nordrhein-Westfalen hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz, gesteuert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW).

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Bevölkerungsreichstes Bundesland: fünf Bezirksregierungen mit je drei branchenorientierten Arbeitsschutz-Dezernaten
  • Landesweite Bergaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg
  • Zentrale Fachstelle Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW)

Alle 5 Ämter in Nordrhein-Westfalen

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Nordrhein-Westfalen?

Nordrhein-Westfalen hat 5 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Bezirksregierungen organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Nordrhein-Westfalen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen ist ArbSchG (Bund). Nordrhein-Westfalen hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Bezirksregierungen vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz, gesteuert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW). Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen?

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Nordrhein-Westfalen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Nordrhein-Westfalen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Nordrhein-Westfalen Mängel feststellt?

Stellen die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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