🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für den bevölkerungsreichsten Regierungsbezirk Deutschlands zuständig und überwacht Betriebe von der Modemetropole Düsseldorf bis ins Ruhrgebiet. Psychische Belastungen durch hohe Arbeitsdichte, Homeoffice und permanente Erreichbarkeit stehen im Zentrum der GDA-Betriebsbesichtigungen.

Zuständigkeitsgebiet:

Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mettmann, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Remscheid, Rhein-Kreis Neuss, Solingen, Viersen, Wesel, Wuppertal

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für den Regierungsbezirk Düsseldorf
  • Überwachung von Finanzdienstleistungen, Industrie und Handel
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Genehmigungsverfahren für Großanlagen
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Schwerpunktaktionen im bevölkerungsreichsten Bezirk NRWs

Was prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA 2024–2028)
  • Homeoffice und mobile Arbeit
  • Arbeitszeiterfassung und Erreichbarkeit
  • Ergonomie und Büroarbeitsplätze
  • Gefährdungsbeurteilung in Kreativwirtschaft und Medien
  • Maßnahmen gegen psychische Überlastung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASIG NRWArbeitssicherheitsgesetz NRW
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
OBG NRWOrdnungsbehördengesetz NRW

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) Betriebe in Düsseldorf auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 55 Arbeitsschutz
Adresse
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon
0211 475-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Jetzt GB Psych erstellen

Bereiten Sie sich auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) vor. SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme Dokumentation in Minuten.

Kostenlos starten Demo buchen