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Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für den bevölkerungsreichsten Regierungsbezirk Nordrhein-Westfalens zuständig und überwacht Betriebe von der Modemetropole Düsseldorf bis ins Ruhrgebiet. Psychische Belastungen durch hohe Arbeitsdichte, Homeoffice und permanente Erreichbarkeit stehen im Zentrum der GDA-Betriebsbesichtigungen.

Zuständigkeitsgebiet:

Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz für den Regierungsbezirk Düsseldorf
  • Überwachung von Finanzdienstleistungen, Industrie und Handel
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Genehmigungsverfahren für Großanlagen
  • Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
  • GDA-Schwerpunktaktionen im bevölkerungsreichsten Bezirk NRWs

Was prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Arbeitsprogramm Psyche)
  • Homeoffice und mobile Arbeit
  • Arbeitszeiterfassung und Erreichbarkeit
  • Ergonomie und Büroarbeitsplätze
  • Gefährdungsbeurteilung in Kreativwirtschaft und Medien
  • Maßnahmen gegen psychische Überlastung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) Betriebe in Düsseldorf auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernate 55–57 Arbeitsschutz
Adresse
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon
0211 475-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

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