Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für den bevölkerungsreichsten Regierungsbezirk Deutschlands zuständig und überwacht Betriebe von der Modemetropole Düsseldorf bis ins Ruhrgebiet. Psychische Belastungen durch hohe Arbeitsdichte, Homeoffice und permanente Erreichbarkeit stehen im Zentrum der GDA-Betriebsbesichtigungen.
Zuständigkeitsgebiet:
Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mettmann, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Remscheid, Rhein-Kreis Neuss, Solingen, Viersen, Wesel, Wuppertal
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz für den Regierungsbezirk Düsseldorf
- Überwachung von Finanzdienstleistungen, Industrie und Handel
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Genehmigungsverfahren für Großanlagen
- Kontrolle von Arbeitszeitvorschriften
- GDA-Schwerpunktaktionen im bevölkerungsreichsten Bezirk NRWs
Was prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA 2024–2028)
- Homeoffice und mobile Arbeit
- Arbeitszeiterfassung und Erreichbarkeit
- Ergonomie und Büroarbeitsplätze
- Gefährdungsbeurteilung in Kreativwirtschaft und Medien
- Maßnahmen gegen psychische Überlastung
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| ASIG NRW | Arbeitssicherheitsgesetz NRW |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| OBG NRW | Ordnungsbehördengesetz NRW |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) Betriebe in Düsseldorf auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Düsseldorf (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 55 Arbeitsschutz
- Adresse
- Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf - Telefon
- 0211 475-0
- dezernat55@brd.nrw.de
- Website
- www.brd.nrw.de
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
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