Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Die Bezirksregierung Münster überwacht den Arbeitsschutz im Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet. Die Region zeichnet sich durch starken Einzelhandel, Logistik und Gesundheitsversorgung aus. Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche werden insbesondere KMU auf das Vorhandensein und die Qualität ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung überprüft.
Zuständigkeitsgebiet:
Münster, Bottrop, Gelsenkirchen, Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Münster
- Überwachung von Logistik, Handel und Gesundheitswesen
- Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Beratung zu Arbeitsschutzpflichten
- Genehmigungen nach BImSchG
- GDA-Betriebsbesichtigungen
Was prüft Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Arbeitsprogramm Psyche immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheit
- Arbeitsschutz in Logistikzentren
- Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
- Arbeitszeitgestaltung im Einzelhandel
- Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutz im Gesundheitswesen
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Fehlt sie, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung an; erst die Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 30.000 € geahndet werden (§25 Abs. 2 ArbSchG).
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Arbeitsprogramm Psyche, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche prüft Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) Betriebe in Münster auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, ordnet die Behörde zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und kann die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Bezirksregierung Münster – Dezernate 55–57 Arbeitsschutz
- Adresse
- Domplatz 1–3
48143 Münster - Telefon
- 0251 411-0
- poststelle@brms.nrw.de
- Website
- www.bezreg-muenster.de
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
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