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Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt

Über diese Behörde

Die Bezirksregierung Münster überwacht den Arbeitsschutz im Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet. Die Region zeichnet sich durch starken Einzelhandel, Logistik und Gesundheitsversorgung aus. Im GDA-Programm 2024–2028 werden insbesondere KMU auf das Vorhandensein und die Qualität ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung überprüft.

Zuständigkeitsgebiet:

Münster, Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

Aufgaben & Zuständigkeiten

  • Staatlicher Arbeitsschutz im Regierungsbezirk Münster
  • Überwachung von Logistik, Handel und Gesundheitswesen
  • Prüfung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu Arbeitsschutzpflichten
  • Genehmigungen nach BImSchG
  • GDA-Betriebsbesichtigungen

Was prüft Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz)?

Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung in Pflege und Gesundheit
  • Arbeitsschutz in Logistikzentren
  • Ergonomie bei körperlich belastenden Tätigkeiten
  • Arbeitszeitgestaltung im Einzelhandel
  • Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.

GB Psych erklärt

Gesetzliche Grundlagen

VorschriftRelevanz
ArbSchG §5Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen
ASIG NRWArbeitssicherheitsgesetz NRW
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention
ArbZGArbeitszeitgesetz

Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1

Häufig gestellte Fragen

Prüft Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) Betriebe in Münster auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.

Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) scheitert?

Stellt Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) vor?

Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Bezirksregierung Münster (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Offizieller Name
Bezirksregierung Münster – Dezernat 55 Arbeitsschutz
Adresse
Domplatz 1–3
48143 Münster
Telefon
0251 411-0
Bundesland
Nordrhein-Westfalen

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