Gewerbeaufsicht Saarland
Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands und hat den Arbeitsschutz in einer einzigen zentralen Behörde gebündelt: dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Das LUA kombiniert Umweltschutz und Arbeitsschutz unter einem Dach, was kurze Entscheidungswege ermöglicht und besonders für Betriebe relevant ist, die sowohl unter Immissionsschutz- als auch Arbeitsschutzrecht fallen.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Saarland hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Das LUA vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und bündelt diese Zuständigkeit organisatorisch mit dem Immissionsschutz.
Besonderheiten in Saarland
- Kleinstes Flächenland: eine einzige zentrale Behörde für Arbeitsschutz und Umweltschutz
- Kurze Entscheidungswege durch gebündelte Zuständigkeiten im LUA
- Wirtschaftsstruktur geprägt von Stahlindustrie und Automobilzulieferern
Alle 1 Amt in Saarland
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Saarland?
Saarland hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Saarland für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Saarland ist ArbSchG (Bund). Das Saarland hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Das LUA vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und bündelt diese Zuständigkeit organisatorisch mit dem Immissionsschutz. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) in Saarland?
Die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) in Saarland prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Saarland kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Saarland geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Saarland Mängel feststellt?
Stellen die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) in Saarland fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, ordnen sie zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und können die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.
Prüfung angekündigt?
Kostenlose 15-Punkte-Checkliste: Was die Aufsicht prüft und welche Unterlagen bereitliegen müssen.