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Gewerbeaufsicht Saarland

Das Saarland ist das kleinste Flächenland Deutschlands und hat den Arbeitsschutz in einer einzigen zentralen Behörde gebündelt: dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LAU). Das LAU kombiniert Umweltschutz und Arbeitsschutz unter einem Dach, was kurze Entscheidungswege ermöglicht und besonders für Betriebe relevant ist, die sowohl unter Immissionsschutz- als auch Arbeitsschutzrecht fallen.

1 Amt Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LAU) SLBG
SLBG

Maßgebliches Landesgesetz

Das Saarländische Landesbodenschutzgesetz (SLBG) und die landesspezifischen Arbeitsschutzregelungen bilden den rechtlichen Rahmen für die kombinierte Umwelt- und Arbeitsschutzaufsicht des LAU Saarland.

Besonderheiten in Saarland

  • Kleinstes Flächenland: eine einzige zentrale Behörde für Arbeitsschutz und Umweltschutz
  • Kurze Entscheidungswege durch gebündelte Zuständigkeiten im LAU
  • Schwerpunkt Stahlproduktion und saarländische Automobilindustrie

Alle 1 Amt in Saarland

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Saarland?

Saarland hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LAU) organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Saarland für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Saarland ist SLBG. Das Saarländische Landesbodenschutzgesetz (SLBG) und die landesspezifischen Arbeitsschutzregelungen bilden den rechtlichen Rahmen für die kombinierte Umwelt- und Arbeitsschutzaufsicht des LAU Saarland. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LAU) in Saarland?

Die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LAU) in Saarland prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Saarland kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Saarland geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Saarland Mängel feststellt?

Stellen die Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LAU) in Saarland fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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