Gewerbeaufsicht Hamburg
Hamburg verfügt als Stadtstaat über eine zentrale Staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Sie gehört zum Amt für Verbraucherschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und überwacht die Betriebe im gesamten Stadtgebiet. Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung stellt Hamburg mit dem GB-Psych-Kompass ein eigenes Online-Tool zur Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente bereit.
Maßgebliches Landesgesetz
Hamburg hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die zugehörigen Verordnungen für alle Hamburger Betriebe.
Besonderheiten in Hamburg
- Eine zentrale Arbeitsschutzaufsicht für das gesamte Stadtgebiet
- GB-Psych-Kompass: eigenes Online-Tool zur Instrumentenauswahl für die psychische Gefährdungsbeurteilung
- ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg mit Kammern und Sozialpartnern
Alle 1 Amt in Hamburg
Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme psychische Gefährdungsbeurteilung – die Dokumentation, die Amt für Arbeitsschutz in Hamburg erwarten. Die Einrichtung dauert 3 Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Hamburg?
Hamburg hat 1 Amt, das für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig ist. Diese sind als Amt für Arbeitsschutz organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Hamburg für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Hamburg ist ArbSchG (Bund). Hamburg hat kein eigenes Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht vollzieht das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die zugehörigen Verordnungen für alle Hamburger Betriebe. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Amt für Arbeitsschutz in Hamburg?
Die Amt für Arbeitsschutz in Hamburg prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Hamburg kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Hamburg geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Hamburg Mängel feststellt?
Stellen die Amt für Arbeitsschutz in Hamburg fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.