Gewerbeaufsicht Thüringen
In Thüringen übernimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) mit seiner Abteilung Arbeitsschutz (Sitz Suhl) und vier Regionalinspektionen (Nordhausen, Erfurt, Gera, Suhl) die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Der Freistaat ist durch Optik, Feinmechanik und die Automobilzulieferindustrie geprägt, die besondere Anforderungen an Ergonomie, Lärmschutz und psychische Gefährdungsbeurteilung stellen. Das TLV bündelt Arbeitsschutz mit weiteren Verbraucherschutzaufgaben.
Maßgebliches Landesgesetz
Die Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) bestimmt das TLV als zuständige Behörde für den staatlichen Arbeitsschutz im Freistaat Thüringen.
Besonderheiten in Thüringen
- Schwerpunkt Thüringer Industrie: Optik (Zeiss/Jenoptik-Cluster in Jena), Feinmechanik und Automobilzulieferer
- Abteilung Arbeitsschutz mit Sitz in Suhl, kombiniert mit weiteren Verbraucherschutzaufgaben im TLV
- Vier Regionalinspektionen (Nordhausen, Erfurt, Gera, Suhl) für flächendeckende Betreuung
Alle 4 Ämter in Thüringen
TLV Suhl (Abteilung Arbeitsschutz)
Suhl
Telefon: 0361 57-3814400
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsTLV Erfurt (Regionalinspektion Mittelthüringen)
Erfurt
Telefon: 0361 37-88300
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsTLV Gera (Regionalinspektion Ostthüringen)
Gera
Telefon: 0361 57-3814400
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsTLV Nordhausen (Regionalinspektion Nordthüringen)
Nordhausen
Telefon: 0361 57-3814400
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsVorbereitung auf eine Betriebsprüfung?
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Thüringen?
Thüringen hat 4 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Thüringen für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Thüringen ist ThürASZustVO. Die Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) bestimmt das TLV als zuständige Behörde für den staatlichen Arbeitsschutz im Freistaat Thüringen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen?
Die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Thüringen kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Thüringen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Thüringen Mängel feststellt?
Stellen die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.