Zum Inhalt springen
🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

Gewerbeaufsicht Thüringen

In Thüringen übernimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) mit seiner Abteilung Arbeitsschutz (Sitz Suhl) und vier Regionalinspektionen (Nordhausen, Erfurt, Gera, Suhl) die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Der Freistaat ist durch Optik, Feinmechanik und die Automobilzulieferindustrie geprägt, die besondere Anforderungen an Ergonomie, Lärmschutz und psychische Gefährdungsbeurteilung stellen. Das TLV bündelt Arbeitsschutz mit weiteren Verbraucherschutzaufgaben.

4 Ämter TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) ThürASZustVO
ThürASZustVO

Maßgebliches Landesgesetz

Die Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) bestimmt das TLV als zuständige Behörde für den staatlichen Arbeitsschutz im Freistaat Thüringen.

Besonderheiten in Thüringen

  • Schwerpunkt Thüringer Industrie: Optik (Zeiss/Jenoptik-Cluster in Jena), Feinmechanik und Automobilzulieferer
  • Abteilung Arbeitsschutz mit Sitz in Suhl, kombiniert mit weiteren Verbraucherschutzaufgaben im TLV
  • Vier Regionalinspektionen (Nordhausen, Erfurt, Gera, Suhl) für flächendeckende Betreuung

Alle 4 Ämter in Thüringen

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung?

SafeMind erstellt Ihre GDA-konforme psychische Gefährdungsbeurteilung – die Dokumentation, die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen erwarten. Die Einrichtung dauert 3 Minuten.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Thüringen?

Thüringen hat 4 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Thüringen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Thüringen ist ThürASZustVO. Die Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) bestimmt das TLV als zuständige Behörde für den staatlichen Arbeitsschutz im Freistaat Thüringen. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen?

Die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Thüringen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Thüringen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Thüringen Mängel feststellt?

Stellen die TLV (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz) in Thüringen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, ordnen sie zunächst nach §22 Abs. 3 ArbSchG die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist an und können die betroffene Arbeit untersagen. Erst die Zuwiderhandlung gegen diese vollziehbare Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG und kann nach §25 Abs. 2 mit bis zu 30.000 € geahndet werden, in den übrigen Fällen des §25 mit bis zu 5.000 €. Beharrliche Wiederholung oder die vorsätzliche Gefährdung von Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ist eine Straftat nach §26 ArbSchG.

Prüfung angekündigt?

Kostenlose 15-Punkte-Checkliste: Was die Aufsicht prüft und welche Unterlagen bereitliegen müssen.

Zur Checkliste

Alle Bundesländer