Gewerbeaufsicht Hessen
In Hessen ist der staatliche Arbeitsschutz auf drei Regierungspräsidien verteilt: Darmstadt, Gießen und Kassel. Jedes Präsidium unterhält ein eigenes Dezernat für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Hessen betreibt eine digitale Meldeplattform für Arbeitsunfälle und hat die Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen als zentralen Schwerpunkt im GDA-Programm 2024–2028 etabliert.
Maßgebliches Landesgesetz
Das Hessische Arbeitsschutzdurchführungsgesetz (HessArbSchG) regelt die Zuständigkeiten der drei hessischen Regierungspräsidien und legt Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber fest.
Besonderheiten in Hessen
- Digitale Meldeplattform für Arbeitsunfälle in allen drei Regierungspräsidien
- Schwerpunkt Frankfurt: psychische Gefährdungsbeurteilung in Finanz- und IT-Sektor
- Enge Kooperation mit Universitäten (Gießen, Marburg) bei wissenschaftlichen GB-Psych-Methoden
Alle 3 Ämter in Hessen
Regierungspräsidium Kassel (Arbeitsschutz)
Kassel
Telefon: 0561 106-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
DetailsRegierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz)
Gießen
Telefon: 0641 303-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
DetailsRegierungspräsidium Darmstadt (Arbeitsschutz)
Darmstadt
Telefon: 06151 12-0
Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA 2024–2028)
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Hessen?
Hessen hat 3 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Regierungspräsidien organisiert und setzen das GDA-Programm 2024–2028 im gesamten Bundesland um.
Welches Gesetz gilt in Hessen für die Gefährdungsbeurteilung?
Das maßgebliche Landesgesetz in Hessen ist HessArbSchG. Das Hessische Arbeitsschutzdurchführungsgesetz (HessArbSchG) regelt die Zuständigkeiten der drei hessischen Regierungspräsidien und legt Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Arbeitgeber fest. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
Was prüfen die Regierungspräsidien in Hessen?
Die Regierungspräsidien in Hessen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Programm 2024–2028 steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.
Wie oft wird ein Betrieb in Hessen kontrolliert?
Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Hessen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.
Was passiert, wenn eine Kontrolle in Hessen Mängel feststellt?
Stellen die Regierungspräsidien in Hessen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.