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Gewerbeaufsicht Hessen

In Hessen ist der staatliche Arbeitsschutz auf drei Regierungspräsidien verteilt: Darmstadt, Gießen und Kassel, insgesamt an 7 Standorten (Kassel, Bad Hersfeld, Fulda, Gießen, Hadamar, Darmstadt, Frankfurt, Wiesbaden). Koordiniert wird die Arbeitsschutzverwaltung vom Hessischen Sozialministerium. Die Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen ist Teil des bundesweiten GDA-Arbeitsprogramms Psyche.

3 Ämter Regierungspräsidien ArbSchG (Bund)
ArbSchG (Bund)

Maßgebliches Landesgesetz

Hessen hat kein eigenes allgemeines Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die drei Regierungspräsidien vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz an insgesamt sieben Standorten.

Besonderheiten in Hessen

  • Drei Regierungspräsidien an insgesamt sieben Standorten
  • Koordination durch das Hessische Sozialministerium
  • Beurteilung physischer und psychischer Belastungen auch im Homeoffice (Standort Wiesbaden)

Alle 3 Ämter in Hessen

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gewerbeaufsichtsämter hat Hessen?

Hessen hat 3 Ämter, die für die staatliche Arbeitsschutzaufsicht zuständig sind. Diese sind als Regierungspräsidien organisiert und setzen das GDA-Arbeitsprogramm Psyche im gesamten Bundesland um.

Welches Gesetz gilt in Hessen für die Gefährdungsbeurteilung?

Das maßgebliche Landesgesetz in Hessen ist ArbSchG (Bund). Hessen hat kein eigenes allgemeines Landes-Arbeitsschutzgesetz. Die drei Regierungspräsidien vollziehen das bundesweite Arbeitsschutzgesetz an insgesamt sieben Standorten. Zusätzlich verpflichtet das bundesweite Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 Abs. 3 Nr. 6) alle Arbeitgeber, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Was prüfen die Regierungspräsidien in Hessen?

Die Regierungspräsidien in Hessen prüfen Betriebe auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im GDA-Arbeitsprogramm Psyche steht die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) im Vordergrund: Es wird kontrolliert, ob Arbeitgeber eine vollständige Beurteilung für alle Beschäftigtengruppen nach den sechs GDA-Gestaltungsbereichen dokumentiert haben.

Wie oft wird ein Betrieb in Hessen kontrolliert?

Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche werden jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in Hessen geprüft. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von Betriebsgröße, Branche und bisheriger Compliance ab. Betriebe mit dokumentierten Mängeln können innerhalb kürzerer Fristen erneut kontrolliert werden.

Was passiert, wenn eine Kontrolle in Hessen Mängel feststellt?

Stellen die Regierungspräsidien in Hessen fest, dass die psychische Gefährdungsbeurteilung fehlt oder unvollständig ist, können sie eine Anordnung zur Nachbesserung mit einer Frist erlassen. Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen können höhere Strafen oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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