Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) – Zuständigkeiten und Kontakt
Über diese Behörde
Das Regierungspräsidium Gießen ist die staatliche Arbeitsschutzbehörde für Mittelhessen. In einer Region mit Universitäten, Pharmaunternehmen und Maschinenbau legt die Behörde besonderes Gewicht auf die Prüfung psychischer Gefährdungsbeurteilungen sowie auf biologische und chemische Gefährdungen in Forschung und Produktion.
Zuständigkeitsgebiet:
Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Wetteraukreis, Vogelsbergkreis
Aufgaben & Zuständigkeiten
- Staatlicher Arbeitsschutz in Mittelhessen
- Kontrolle von Betrieben auf Einhaltung des ArbSchG
- Beratung zu Gefährdungsbeurteilung und GDA-Leitlinien
- Prüfung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
- Genehmigungsverfahren für besondere Arbeitsstätten
- Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen
Was prüft Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz)?
Folgende Bereiche werden aktiv geprüft – die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im GDA-Programm 2024–2028 immer enthalten:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung (GDA-Schwerpunkt)
- Biologische und chemische Gefährdungen in Laboren
- Ergonomie in Produktion und Büro
- Arbeitszeitgestaltung an Universitätskliniken
- Dokumentation und Maßnahmenplanung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG vorgeschrieben. Unternehmen ohne dokumentierte GB Psych riskieren Bußgelder bis zu 30.000 €.
GB Psych erklärtGesetzliche Grundlagen
| Vorschrift | Relevanz |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen |
| HessArbSchG | Hessisches Arbeitsschutzdurchführungsgesetz |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention |
| BioStoffV | Biostoffverordnung – Prüfung biologischer Gefährdungen in Laboratorien und Kliniken |
Weitere Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GDA-Leitlinien 2024–2028, DGUV Vorschrift 1
Häufig gestellte Fragen
Prüft Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Im Rahmen des GDA-Programms 2024–2028 prüft Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) Betriebe in Gießen auf die Einhaltung von §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Dabei wird kontrolliert, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) für alle Beschäftigtengruppen dokumentiert wurde.
Was passiert, wenn mein Unternehmen bei einer Kontrolle des Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) scheitert?
Stellt Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) fest, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder der psychische Teil fehlt, kann die Behörde eine Anordnung mit Frist zur Nachbesserung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 30.000 € pro Verstoß (§25 ArbSchG). Wiederholte Verstöße können zu höheren Strafen führen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine Kontrolle durch Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) vor?
Sie sollten eine dokumentierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorhalten, die alle sechs GDA-Gestaltungsbereiche abdeckt – inklusive psychischer Belastungen. SafeMind erstellt GDA-konforme Dokumentationen mit allen Elementen, die Prüfer des Regierungspräsidium Gießen (Arbeitsschutz) suchen: Befragungsergebnisse, ausgewertete Gestaltungsbereiche, dokumentierte Maßnahmen und Fertigstellungsdatum.
Weiterführende Informationen
Kontakt
- Offizieller Name
- Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
- Adresse
- Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen - Telefon
- 0641 303-0
- poststelle@rpgi.hessen.de
- Website
- rp-giessen.hessen.de
- Bundesland
- Hessen
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